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Duschen in Mietwohnung muss ohne Überschwemmung möglich sein

Duschen im eigenen Bad wurde für eine Mieterin zur nervenaufreibenden Zerreißprobe. Wegen einer defekten Duschtür lief das Wasser ungehindert ins Bad und sogar in den Flur. Der Vermieter ließ monatelang auf sich warten, bevor er endlich tätig wurde. Das Amtsgericht Paderborn stärkte nun die Rechte der Mieterin und verurteilte den Vermieter zur Rückzahlung überzahlter Miete.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Paderborn
  • Datum: 11.04.2024
  • Aktenzeichen: 58a C 129/23
  • Verfahrensart: Streit um Rückzahlungsanspruch zu viel gezahlter Miete
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Mieterin, die aufgrund eines nicht behobenen Mangels an der Dusche der Mietwohnung sowie erfolgter Mietminderung den Anspruch auf Rückzahlung eines zu viel gezahlten Mietbetrags geltend macht.
    • Beklagte: Vermieterin bzw. Hausverwaltung, die sich in der Auseinandersetzung mit der Mieterin über den Anspruch auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete positioniert.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Mieterin informierte die Hausverwaltung im September 2022 über einen Defekt an der Duschtür. Obwohl ein weiterer Mangel (defekter Spülkasten) repariert wurde, blieb der Schaden an der Dusche zunächst unbehandelt. Nach Ankündigung, den Mangel selbst reparieren zu lassen, minderte die Mieterin im Juni 2023 10 % der Kaltmiete und fordert nun die Rückzahlung eines zu viel gezahlten Mietbetrags.
    • Kern des Rechtsstreits: Ob die Mieterin aufgrund der andauernden Mängelbeseitigung einen Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete hat.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,00 Euro zuzüglich Zinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2024) zu zahlen, und die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Streitwert wurde anfangs bis zum 11.04.2024 auf bis zu 5.000,00 Euro und danach auf 442,00 Euro festgesetzt.
  • Folgen: Die Beklagte muss den festgesetzten Betrag samt Zinsen zahlen sowie die Prozesskosten tragen. Das Urteil sorgt zudem für Klarheit im Umgang mit Mietminderungsfällen bei andauernden Mängeln in Mietwohnungen.

Wasserschaden vermeiden: Innovative Lösungen für moderne Mietbäder

Moderne Sanitärinstallationen in der Mietwohnung sind entscheidend, um Wasserschaden zu verhindern und Überschwemmung zu vermeiden. Mit einem durchdachten Duschsystem und optimaler Wasserableitung wird das Duschen in der Mietwohnung, teils als alternatives Duschen statt der Badewanne, sicher gestaltet – ergänzt durch effiziente Duschabtrennung in Mietwohnungen und Handtuchheizkörper im Bad.

Ein konkreter Fall zeigt, welche Herausforderungen und Lösungen bei der modernen Badezimmergestaltung bestehen.

Der Fall vor Gericht


Defekte Duschtür berechtigt zu zehnprozentiger Mietminderung

Wasser läuft aus einer offenen Duschkabine auf einen hellen Badezimmerboden.
Defekte Duschtür und Mietminderung | Symbolfoto: Flux gen.

Das Amtsgericht Paderborn hat einer Mieterin Recht gegeben, die wegen einer defekten Duschtür ihre Miete um zehn Prozent gekürzt hatte. Die Vermieterin muss der Klägerin nun 442 Euro zu viel gezahlte Miete zurückerstatten.

Monatelanger Streit um tropfende Dusche

Im September 2022 meldete die Mieterin den Defekt an ihrer Duschtür bei der Hausverwaltung. Die Tür ließ sich nicht richtig schließen, wodurch bei jedem Duschvorgang erhebliche Wassermengen ins Badezimmer liefen. Der Laminatboden im Flur vor dem Bad quoll durch die Nässe auf. Trotz umfangreicher Korrespondenz zwischen den Parteien blieb der Mangel zunächst unbehoben.

Rechtmäßige Mietminderung trotz Vorsichtsmaßnahmen

Die Mieterin versuchte, den Wasserschaden durch vorsichtiges Duschen und das Auslegen von Handtüchern zu begrenzen. Das Gericht stellte jedoch klar: Es ist auf Dauer keinem Mieter zumutbar, mit einer nicht vollständig schließenden Tür zu duschen und dabei das naturgemäß austretende Wasser mit Handtüchern auffangen zu müssen. Vielmehr sei es die Pflicht des Vermieters, für eine ordnungsgemäß schließende Duschtür zu sorgen.

Reparatur erst nach acht Monaten

Nachdem die Mieterin im Juni 2023 die Miete um zehn Prozent gekürzt hatte, kam Bewegung in die Sache. Allerdings zogen sich die Reparaturarbeiten bis März 2024 hin. Die Vermieterin hatte argumentiert, die schleppende Terminvereinbarung sei der Mieterin anzulasten. Das Gericht wies diese Darstellung zurück: Die Mieterin habe stets kooperativ auf Terminanfragen reagiert. Die Verzögerungen seien vielmehr durch die langsame Reaktion der Vermieterin entstanden.

Mietminderung von zehn Prozent angemessen

Das Gericht bestätigte die Angemessenheit der zehnprozentigen Mietminderung. Bei der Duschmöglichkeit handle es sich um ein überaus wichtiges Ausstattungsmerkmal. Die Minderungsquote berücksichtige dabei, dass die Dusche grundsätzlich noch nutzbar war. Bei einer völlig unbenutzaren Dusche wären laut Rechtsprechung sogar Minderungen von 30 bis 40 Prozent gerechtfertigt gewesen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil bestätigt das Recht von Mietern auf eine angemessene Mietminderung bei erheblichen Wohnungsmängeln wie einer defekten Dusche. Eine Minderung von 10% der Warmmiete wurde als angemessen erachtet, wenn die Nutzung des Bads stark eingeschränkt ist und Folgeschäden drohen. Das Gericht stellt klar, dass Vermieter zur zeitnahen Mangelbeseitigung verpflichtet sind und Mieter nicht übermäßig lange auf Reparaturen warten müssen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter haben Sie bei gravierenden Mängeln wie einer defekten Dusche das Recht, die Miete angemessen zu mindern – in vergleichbaren Fällen um etwa 10% der Warmmiete. Wichtig ist dabei, den Mangel dem Vermieter schriftlich zu melden und ausreichend zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. Sie müssen dem Vermieter zwar Gelegenheit zur Reparatur geben und Handwerkstermine ermöglichen, sind aber nicht verpflichtet, monatelang auf eine Mangelbehebung zu warten. Die zu viel gezahlte Miete können Sie auch rückwirkend zurückfordern, wenn Sie Ihre Zahlungen unter Vorbehalt geleistet haben.

Benötigen Sie Hilfe?

Klare Perspektiven bei mietrechtlichen Herausforderungen

Ein anhaltendes Problem wie eine defekte Duschtür kann zu erheblichen Unklarheiten in Mietangelegenheiten führen. Schwierige Situationen, in denen Mieter in ihrer Nutzung eingeschränkt sind und auf eine ordnungsgemäße Instandhaltung angewiesen sind, erfordern eine genaue Prüfung der Rechtslage und eine präzise Bewertung der eigenen Ansprüche.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation umfassend zu analysieren und Ihre Rechte im Mietverhältnis zu klären. Mit einer strukturierten und nachvollziehbaren Beratung helfen wir Ihnen, den nächsten Schritt in Ihrem Anliegen zu planen und die bestmöglichen Lösungsstrategien zu entwickeln.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann darf ich bei einer defekten Duschtür die Miete mindern?

Eine Mietminderung bei einer defekten Duschtür ist ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige beim Vermieter möglich. Die Minderung tritt dann automatisch kraft Gesetzes ein, sobald folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Voraussetzungen für den Beginn der Mietminderung

Die defekte Duschtür muss einen erheblichen Mangel darstellen, der die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt. Der Mangel darf nicht bereits bei Vertragsabschluss bekannt gewesen oder selbst verursacht worden sein.

Erforderliche Schritte vor der Mietminderung

Sie müssen den Vermieter unverzüglich über den Mangel informieren. Diese Mängelanzeige sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Genaue Beschreibung des Schadens an der Duschtür
  • Zeitpunkt des Auftretens des Mangels
  • Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung
  • Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit angemessener Frist

Dokumentation und Beweissicherung

Für die rechtssichere Durchführung der Mietminderung ist eine sorgfältige Dokumentation des Mangels wichtig. Fotografieren Sie die defekte Duschtür und dokumentieren Sie alle Kommunikation mit dem Vermieter.

Der Vermieter muss nach der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels erhalten. Erst wenn diese Frist verstrichen ist und der Mangel weiterhin besteht, können Sie die Miete mindern.

Höhe der Mietminderung

Die Minderungshöhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Bei einer defekten Dusche oder Duschtür kann die Minderung je nach Schwere des Mangels zwischen 5 und 30 Prozent betragen.


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Wie hoch darf die Mietminderung bei einer defekten Duschtür ausfallen?

Die Höhe der Mietminderung bei einer defekten Duschtür richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Bei einer undichten Duschkabine, durch die erhebliche Wassermengen austreten, ist eine Mietminderung von 10% der Bruttomiete gerechtfertigt.

Verschiedene Minderungssätze nach Schwere des Mangels

Bei einer komplett unbnutzbaren Dusche oder Duschkabine können Sie die Miete um bis zu 33,33% mindern. Ist die Dusche noch eingeschränkt nutzbar, aber mit Mängeln behaftet, gelten folgende Richtwerte:

  • Bei einer defekten, aber noch nutzbaren Dusche: 16% bis 17% der Bruttomiete
  • Bei undichten Fugen mit Wasserschäden an der Wand: 10% der Bruttomiete
  • Bei einer stark aufgerauhten Duschwanne: 3% der Bruttomiete

Faktoren für die Minderungshöhe

Die konkrete Höhe der Mietminderung hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist die Schwere der Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung. Wenn durch die defekte Duschtür Rutschgefahr besteht oder Badmöbel durch austretendes Wasser beschädigt werden, rechtfertigt dies eine höhere Minderung.

Besonderheiten bei Folgeschäden

Entstehen durch die defekte Duschtür Folgeschäden, wie etwa Wasserschäden an Wänden mit herausbröckelndem Putz, können Sie eine zusätzliche Mietminderung von 5% geltend machen. Die Minderung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Mangel beim Vermieter anzeigen.

Die Minderung berechnet sich immer von der Bruttomiete (Warmmiete). Bei der Bewertung der Minderungshöhe spielt auch eine Rolle, ob alternative Waschmöglichkeiten in der Wohnung vorhanden sind.


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Welche Pflichten hat der Vermieter bei einer defekten Duschtür?

Der Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung und Reparatur einer defekten Duschtür verantwortlich. Diese Pflicht ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Konkrete Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss nach Meldung eines Defekts unverzüglich tätig werden. Bei einer undichten oder beschädigten Duschtür bedeutet dies:

  • Eine Begutachtung des Schadens veranlassen
  • Einen Handwerker beauftragen
  • Die Reparatur oder den Austausch der Duschtür durchführen lassen

Angemessene Reaktionszeiten

Bei einer defekten Duschtür gelten folgende Fristen als angemessen:

  • 2-3 Wochen für normale Reparaturen
  • Bei erheblichen Wasserschäden: 3-4 Tage
  • Bei akuter Gefährdung: Sofortige Reaktion erforderlich

Verantwortung für Folgeschäden

Der Vermieter trägt auch die Verantwortung für Folgeschäden, die durch eine defekte Duschtür entstehen können. Dies gilt insbesondere für:

  • Wasserschäden am Boden
  • Feuchtigkeitsschäden an Wänden
  • Schäden an Badmöbeln durch eindringendes Wasser

Wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt, können Sie als Mieter die Miete mindern. Bei einer undichten Duschtür, die zu erheblichen Wasseraustritten führt, wurde beispielsweise eine Mietminderung von 10% der Bruttomiete als angemessen erachtet.

Wichtig: Die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Duschtür trägt der Vermieter, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch unsachgemäße Nutzung verursacht. Normale Abnutzungserscheinungen fallen dabei in den Verantwortungsbereich des Vermieters.


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Wie dokumentiere ich den Mangel einer defekten Duschtür rechtssicher?

Eine rechtssichere Dokumentation der defekten Duschtür erfolgt durch eine umfassende Beweissicherung und eine schriftliche Mängelanzeige.

Fotodokumentation erstellen

Fotografieren Sie die defekte Duschtür aus verschiedenen Perspektiven und unter unterschiedlichen Lichtverhältnissen. Achten Sie besonders auf:

  • Den konkreten Defekt (z.B. gebrochenes Glas, defekte Scharniere)
  • Die Auswirkungen des Mangels (z.B. austretendes Wasser)
  • Das Gesamtbild der Dusche
  • Das Datum der Aufnahmen im Foto (z.B. durch eine Tageszeitung im Bild)

Schriftliches Protokoll anfertigen

Erstellen Sie ein detailliertes Protokoll mit folgenden Angaben:

  • Genaue Beschreibung des Schadens
  • Zeitpunkt der ersten Feststellung
  • Beeinträchtigungen der Wohnungsnutzung
  • Mögliche Ursachen des Defekts
  • Namen eventueller Zeugen

Mängelanzeige verfassen

Die Mängelanzeige muss unverzüglich erfolgen und sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Formulieren Sie darin:

  • Eine präzise Beschreibung des Mangels
  • Den Zeitpunkt der Entdeckung
  • Eine angemessene Frist zur Behebung (meist 14 Tage)
  • Die Ankündigung möglicher rechtlicher Schritte

Weitere Beweissicherung

Bewahren Sie sämtliche Kommunikation mit dem Vermieter auf. Führen Sie ein Protokoll über:

  • Alle Telefonate (Datum, Uhrzeit, Inhalt)
  • Besichtigungstermine
  • Reparaturversuche
  • Weitere Verschlechterungen des Zustands

Bei anhaltenden Problemen können Sie zusätzlich neutrale Zeugen hinzuziehen oder den Mangel durch einen Sachverständigen dokumentieren lassen.


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Welche Folgeschäden können durch eine defekte Duschtür entstehen und wer haftet dafür?

Typische Folgeschäden

Eine defekte Duschtür kann zu erheblichen Wasserschäden in der Wohnung führen. Das austretende Wasser kann Schäden am Boden, an den Wänden und sogar in darunterliegenden Wohnungen verursachen. Besonders problematisch ist dabei die Durchfeuchtung des Mauerwerks, die zu Ausblühungen und Feuchtigkeitserscheinungen führt.

Ein weiteres gravierendes Problem ist die Schimmelbildung. Das feuchte Milieu bietet ideale Wachstumsbedingungen für Schimmelpilze, die nicht nur die Bausubstanz schädigen, sondern auch gesundheitliche Risiken bergen.

Haftungsfrage

Die Haftung richtet sich nach der Ursache des Schadens. Ist die Duschtür aufgrund normaler Abnutzung und Verschleiß defekt, trägt der Vermieter die Verantwortung für Reparatur und Folgeschäden. Dies gilt auch für Schäden durch mangelhafte Installation oder Wartung.

Der Mieter haftet hingegen, wenn er den Schaden selbst verschuldet hat, etwa durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung. Bei Wasserschäden durch Fahrlässigkeit des Mieters greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung.

Pflichten des Mieters

Bei einer defekten Duschtür muss der Mieter unverzüglich folgende Schritte einleiten:

  • Den Schaden sofort dem Vermieter melden
  • Dokumentation des Schadens mit Fotos und Videos
  • Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen, wie das Aufwischen von Wasser
  • Lüften zur Reduzierung der Luftfeuchtigkeit

Unterlässt der Mieter diese Maßnahmen, kann er wegen Verletzung seiner Schadensminderungspflicht selbst haftbar werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Mietminderung

Eine gesetzlich erlaubte Kürzung der Mietzahlung bei Mängeln an der Mietsache. Basiert auf § 536 BGB und ermöglicht es Mietern, die Miete zu reduzieren, wenn die Nutzbarkeit der Wohnung eingeschränkt ist. Die Höhe der Minderung muss dabei im angemessenen Verhältnis zur Beeinträchtigung stehen.

Beispiel: Bei einer defekten Heizung im Winter kann die Miete je nach Schwere des Mangels um 10-100% gemindert werden.


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Mangel

Ein Zustand der Mietsache, der von der vertraglich vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit negativ abweicht. Nach §§ 535, 536 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und Mängel zu beseitigen.

Beispiel: Eine nicht richtig schließende Duschtür, die zu Wasserschäden führt, stellt einen Mangel dar.


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Minderungsquote

Der prozentuale Anteil, um den die Miete bei Mängeln gekürzt werden darf. Die Quote muss sich nach der Rechtsprechung an der Schwere der Gebrauchsbeeinträchtigung orientieren. Sie wird meist in Prozent der Gesamtmiete ausgedrückt und kann von Gerichten überprüft werden.

Beispiel: Bei einer defekten, aber noch nutzbaren Dusche 10%, bei völliger Unbrauchbarkeit bis zu 40%.


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Hausverwaltung

Ein vom Vermieter beauftragtes Unternehmen oder Person, die die Verwaltung der Immobilie übernimmt. Sie ist Ansprechpartner für Mieter bei Mängeln und koordiniert Reparaturen. Die Hausverwaltung handelt im Auftrag und als Vertreter des Vermieters.


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Vertragsgemäßer Gebrauch

Die im Mietvertrag vereinbarte oder sich aus den Umständen ergebende normale Nutzung der Mietsache. Nach § 535 BGB muss der Vermieter dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch ermöglichen und gewährleisten.

Beispiel: Die Möglichkeit zu duschen, ohne dass Wasser in andere Räume läuft, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 536 BGB: Dieser Paragraph regelt die Mietminderung bei Mängeln der Mietsache. Wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, der ihre Gebrauchstauglichkeit mindert, kann der Mieter die Miete entsprechend kürzen. Im vorliegenden Fall war die Duschtür undicht, wodurch die Nutzung der Dusche beeinträchtigt wurde und eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt war.
  • § 535 BGB: Dieser Paragraph beschreibt die grundlegenden Pflichten des Vermieters, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Beklagte war verpflichtet, den Defekt an der Duschtür zu beheben. Da dies nicht rechtzeitig geschah, entstand der Mieterin das Recht auf Mietminderung und gegebenenfalls Schadensersatz.
  • § 536a BGB: Dieser Paragraph behandelt den Schadensersatzanspruch des Mieters bei Mängeln. Durch die andauernde Undichtigkeit der Dusche und das Auslaufen von Wasser entstand ein Schaden am Laminatboden im Flur. Die Klägerin kann daher Schadensersatz für die aufgequollenen Böden geltend machen.
  • § 286 BGB: Dieser Paragraph regelt den Verzug des Schuldners, also die Pflicht des Vermieters, die Miete fristgerecht zu zahlen. Im Urteil wurde die Beklagte zur Zahlung von 442,00 Euro nebst Zinsen verurteilt, was auf eine verspätete Mietzahlung hinweist.
  • § 543 BGB: Dieser Paragraph ermöglicht dem Mieter die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bei erheblichen Vertragsverletzungen. Die anhaltenden Mängel und die unzureichende Reaktion der Beklagten könnten eine solche Kündigung rechtfertigen, was die rechtliche Position der Mieterin stärkt.

Das vorliegende Urteil


AG Paderborn – Az.: 58a C 129/23 – Urteil vom 11.04.2024


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