Mietminderung von A-Z
Wir haben bereits vor einiger Zeit etwaige Urteile gesammelt und in den Blog eingestellt. Wir bekommen immer wieder Anfragen, wie viel Minderung für dieses und jenes zulässig ist. Grundsätzlich kann man dieses gar nicht pauschal sagen. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Beispielsweise urteilen die Gerichte in Bayern, dass eine Mietminderung in Höhe von 5 % gerechtfertigt ist, wenn man österreichisches Fernsehen nicht empfangen kann, dies jedoch vertraglich geschuldet ist. In NRW würde das Ganze mit Sicherheit schon wieder anders beurteilt werden. Die nachfolgenden Urteile zum Thema Mietminderung liegen zwar teilweise schon ein paar Jahre zurück, geben aber zumindest einen guten Überblick – aber auch nicht mehr – zu möglichen Minderungsquoten.
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HINWEIS: Bei den angegebenen Mietminderungen und Entscheidungen handelt es sich in der Regel um Einzelfälle, welche nicht uneingeschränkt auf andere Fälle angewendet werden können. Insbesondere die angegebenen Minderungswerte in Prozent stellen daher lediglich eine grobe Orientierungshilfe dar. Wenn Sie konkrete Fragen dazu haben, wenden Sie sich an uns<strong>. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Mietrecht.
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Rechtsanwälte Kotz · Kreuztal
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