Eine alleinige Auferlegung des Winterdienstes auf Erdgeschossmieter in einem Mehrfamilienhaus stellt eine Ungleichbehandlung dar, die überraschend ist und die Erdgeschossmieter außerdem unzumutbar belastet. Eine Klausel im Mietvertrag oder in der Hausordnung die den Winterdienst nur den Erdgeschossmietern auferlegt ist überraschend und unwirksam (Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011, Az: 221 C 170/11).
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