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Nichtabschluss eines Mietvertrages – Schadensersatzpflicht des Vermieters

Werden die Vertragsverhandlungen zum Abschluss eines Mietvertrages treuwidrig vom Vermieter abgebrochen, obwohl der Vermieter zuvor gegenüber dem Mieter den Eindruck erweckt hat, dass zwischen den Parteien ein Mietvertrag geschlossen wird, können dem potentiellen Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzansprüche zustehen. Eine Treuwidrigkeit von Seiten des Vermieters liegt aber noch nicht vor, wenn dieser dem potentiellen Mieter lediglich einen nicht unterschriebenen Mietvertrag zusendet, diesen dazu auffordert, ihm noch eine Schufa-Selbstauskunft und entsprechende Gehaltsnachweise zu übersenden und er dann die Wohnung an einen anderen Mietinteressenten vermietet (AG München, Urteil vom 18.10.2012, Az.: 423 C 14869/12).

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