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Kündigung eines Mietvertrages wegen Angriff auf Vater des Vermieters

Beleidigt ein Mieter den Vater des Vermieters und greift er diesen sogar grundlos tätlich an, kann der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter fristlos kündigen. Einem Mitmieter wird das vertragswidrige Verhalten des schlagenden Mieters zugerechnet, so dass der Vermieter das Mietverhältnis mit beiden Mietern kündigen kann (LG Kleve, Urteil vom 09.08.2012, Az.: 6 S 37/11).

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