Ein Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass sich die Entlüftungsanlagen (z.B. für Bad oder Küche) die der Versorgung und/oder der Entsorgung der Mietwohnung dienen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Bei Mängeln der Entlüftungsanlagen kann der Mieter die Miete mindern oder den Vermieter auf Mängelbeseitigung verklagen (AG München, Urteil vom 14.10.2011, Az: 461 C 2775/10).
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