Ein Mieter darf die Wohnraummiete aufgrund eines Schimmelpilzbefalls an allen Wänden der Wohnung mindern, wenn der Schimmelpilzbefall auf die schlechte Bausubstanz oder Baumängel des Hauses zurückzuführen ist. Behauptet der Vermieter hingegen, dass der Schimmelpilzbefall auf ein falsches Lüften des Mieters zurückzuführen ist, so muss er beweisen, dass der Schimmelbefall nicht auf die schlechte Bausubstanz oder die Baumängel des Hauses zurückzuführen ist (AG Königswusterhausen, Urteil vom 05.01.2011,Az: 9 C 174/06).
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