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Modernisierungsankündigung durch Vermieter und Mieterduldung

Wenn ein Vermieter vermieteten Wohnraum wegen Energieeinsparung modernisieren möchte, muss er den betroffenen Mietern in der Modernisierungsankündigung die Energieeinsparung nachvollziehbar darlegen. Wenn der Vermieter die durch die Modernisierung entstehende Energieeinsparung für den Mieter nachvollziehbar darlegt, ist der Mieter verpflichtet, die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme zu dulden, anderenfalls nicht (AG München, Urteil vom 26.04.2010, Az.: 424 C 19779/09).

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