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WEG-Sanierung – Beauftragung zur Geltendmachung von Ansprüche gegen Werkunternehmer

Nach Wasserschäden durch eine mangelhafte Dachsanierung muss eine Hamburger Eigentümergemeinschaft nun doch einen Anwalt einschalten, um mögliche Ansprüche gegen Handwerker und Architekten prüfen zu lassen. Das Landgericht Hamburg gab damit der Berufung zweier Eigentümer statt, die sich gegen die Weigerung der Gemeinschaft zur Wehr gesetzt hatten, rechtliche Schritte einzuleiten. Nun soll ein Fachanwalt für Baurecht die Interessen der Gemeinschaft wahren und auch mögliche Ansprüche gegen die damalige Verwalterin prüfen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Kläger haben gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung geklagt, der die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Prüfung von Gewährleistungsansprüchen abgelehnt hat.
  • Das Gericht hat den ursprünglichen Beschluss für ungültig erklärt und einen neuen Beschluss gefasst, der die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Prüfung möglicher Ansprüche anordnet.
  • Die Wohnungseigentümer müssen sich nun um die Beschaffung und Einholung von Angeboten von Fachanwälten kümmern.
  • Der Verwalter ist verpflichtet, Angebote von drei Anwälten einzuholen und eine außerordentliche Versammlung zur weiteren Entscheidungsfindung einzuberufen.
  • Die Entscheidung ermöglicht es der Wohnungseigentümergemeinschaft, rechtliche Schritte gegen handwerkliche Mängel einzuleiten.
  • Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, geeignete rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
  • Das Gericht hat entschieden, dass die Beklagten die Kosten des Rechtsstreits tragen müssen.
  • Der geschaffene Rahmen zur Prüfung von Ansprüchen könnte künftige rechtliche Auseinandersetzungen für die Eigentümergemeinschaft erleichtern.
  • Die Verpflichtung zur Einberufung einer Versammlung zur Entscheidung über die finanzielle Aufbringung der Anwaltskosten ist wichtig für die Transparenz innerhalb der Gemeinschaft.
  • Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ermöglicht sofortige Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der Kläger.

WEG-Sanierung: Urteil beleuchtet Ansprüche gegen Werkunternehmer und Eigentümerrechte

WEG-Sanierung und Mängelansprüche
Die Eigentümergemeinschaft in Hamburg muss einen Fachanwalt für Baurecht beauftragen, um Mängelansprüche aus einer mangelhaften Dachsanierung zu prüfen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Die WEG-Sanierung spielt eine wesentliche Rolle im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes, das die Rechte und Pflichten von Eigentümern in einer Eigentümergemeinschaft regelt. Bei Sanierungsmaßnahmen sind häufig Werkunternehmer beteiligt, die verschiedene Bauleistungen ausführen. Die Eigentümergemeinschaft ist dabei in der Verantwortung, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um sowohl Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen als auch Mängelansprüche gegenüber den Leistungserbringern durchzusetzen. Hierbei kommt es oft auch zur Frage der Beauftragung, die über finanzielle Ansprüche und Schadensersatzansprüche entscheiden kann.

Im Rahmen der WEG-Versammlung haben die Eigentümer das Recht, über Sanierungsmaßnahmen zu entscheiden und damit auch über die Beauftragung von Werkunternehmern. Eine mangelhafte Bauüberwachung oder Unkenntnis über die Rechte der Eigentümer kann allerdings zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, etwa in Form von zusätzlichen Sanierungskosten oder der Notwendigkeit zur Mängelbeseitigung. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Bauträger und Werkunternehmen ist daher ein zentraler Aspekt, um den Eigentumsschutz und die Qualität des Gemeinschaftseigentums zu gewährleisten.

In diesem Kontext wird ein aktuelles Urteil beleuchtet, das sich mit der Beauftragung und den daraus resultierenden Ansprüchen gegen Werkunternehmer befasst.

Der Fall vor Gericht


Eigentümergemeinschaft muss Anwalt zur Prüfung von Mängelansprüchen beauftragen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Hamburg muss einen Fachanwalt für Baurecht mit der Prüfung möglicher Ansprüche wegen Mängeln bei einer Dachsanierung beauftragen. Dies entschied das Landgericht Hamburg und gab damit der Berufung zweier Wohnungseigentümer statt.

Wasserschäden nach mangelhafter Dachsanierung

Im Zuge einer Dachsanierung war es aufgrund unzureichender Abdeckung zu Wassereintritt in das Gebäude gekommen. Ein Sachverständigengutachten hatte erhebliche Mängel bei den Sanierungsarbeiten festgestellt. Dennoch lehnte die Eigentümerversammlung im November 2018 die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Prüfung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegen die beteiligten Handwerker und Architekten ab.

Gericht: Ablehnungsbeschluss rechtswidrig

Das Landgericht erklärte diesen Beschluss nun für ungültig. Der Ablehnungsbeschluss sei als Positivbeschluss zu werten, der die Eigentümergemeinschaft auch für die Zukunft binde. Eine generelle Ablehnung der Rechtsverfolgung ohne zeitliche oder sachliche Einschränkung widerspreche jedoch einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Anspruch auf Beauftragung eines Fachanwalts

Die Kammer bejahte zudem einen Anspruch der klagenden Eigentümer auf Beauftragung eines Fachanwalts für Baurecht. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Gemeinschaft keine Ansprüche verloren gehen. Es bestünden starke Indizien dafür, dass nach dem Wassereintritt auch Bereiche des Gemeinschaftseigentums von Schimmelbefall betroffen sein könnten.

Prüfung möglicher Ansprüche gegen Verwalterin

Der zu beauftragende Anwalt soll auch mögliche Ansprüche gegen die damalige Verwalterin prüfen, die den Sanierungsauftrag für die Gemeinschaft vergeben hatte. Das Gericht sah es als sehr wahrscheinlich an, dass ein entsprechender Antrag in der Eigentümerversammlung keine Mehrheit finden würde. Daher sei eine vorherige Befassung der Versammlung mit diesem Punkt nicht erforderlich.

Verfahrensablauf und Kostenentscheidung

Das Amtsgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen. Die Berufung der Kläger vor dem Landgericht war nun erfolgreich. Die Beklagten müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung unterstreicht die Pflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur ordnungsgemäßen Verwaltung, insbesondere bei der Verfolgung möglicher Ansprüche wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum. Ein Beschluss, der die Rechtsverfolgung pauschal ablehnt, ist rechtswidrig. Bei komplexen Baumängeln haben einzelne Eigentümer einen Anspruch auf Beauftragung eines Fachanwalts zur Prüfung von Ansprüchen, auch gegen die Verwaltung, wenn dies dem Interesse der Gemeinschaft dient.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Wohnungseigentümer haben Sie bei Mängeln an Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum das Recht, die Beauftragung eines Fachanwalts für Baurecht durchzusetzen. Dies gilt besonders, wenn erhebliche Schäden vorliegen und die Verantwortlichkeiten unklar sind. Die Kosten trägt zunächst die Eigentümergemeinschaft, können aber möglicherweise von den Verantwortlichen zurückgefordert werden. Ein Beschluss, der die Prüfung von Ansprüchen pauschal ablehnt, ist nicht zulässig. Sie können gerichtlich eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen Anwalt erwirken, auch wenn die Mehrheit der Eigentümer dagegen stimmt. Dies sichert Ihre Interessen und die der Gemeinschaft.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie wichtige Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die Themen WEG-Sanierung und Mängelansprüche. Wir bieten Ihnen prägnante Erläuterungen, rechtliche Hintergründe und praktische Tipps, um Ihnen die Orientierung in diesen komplexen Bereichen zu erleichtern. Entdecken Sie die Inhalte, die Ihnen helfen, Ihr Wissen zu vertiefen und rechtliche Fragestellungen kompetent zu klären.

Welche Vorteile hat die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Mängelansprüche?

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts, insbesondere eines Fachanwalts für Baurecht, bietet bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen erhebliche Vorteile:

Juristische Expertise und Erfahrung

Ein spezialisierter Anwalt verfügt über fundierte Kenntnisse im Baurecht und kann Ihre Ansprüche präzise einschätzen. Er kennt die aktuellste Rechtsprechung und weiß, wie Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie beispielsweise Mängel an Ihrem neu gebauten Haus feststellen und nicht sicher sind, ob diese unter die Gewährleistung fallen.

Professionelle Kommunikation und Verhandlung

Anwälte sind geschult in der Kommunikation mit Bauunternehmen, Handwerkern und deren Rechtsvertretern. Sie können Ihre Interessen nachdrücklich vertreten und gleichzeitig eine Eskalation vermeiden. Wenn Sie etwa Risse in der Fassade Ihres Neubaus entdecken, kann Ihr Anwalt den Bauträger zur Mängelbeseitigung auffordern und dabei die richtigen juristischen Formulierungen verwenden.

Fristwahrung und Beweissicherung

Ein Anwalt stellt sicher, dass alle relevanten Fristen eingehalten werden. Dies ist entscheidend, da verspätete Mängelrügen zum Verlust von Ansprüchen führen können. Zudem weiß er, welche Beweise für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sind und wie diese gesichert werden müssen. Wenn Sie zum Beispiel Feuchtigkeit im Keller feststellen, wird Ihr Anwalt Sie anleiten, wie Sie den Schaden dokumentieren und welche Gutachten Sie einholen sollten.

Strategische Vorgehensweise

Ein erfahrener Baurechtsanwalt kann einschätzen, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Gerichtsverfahren in Ihrem Fall erfolgversprechender ist. Er entwickelt eine auf Ihre Situation zugeschnittene Strategie und kann flexibel auf Gegenangebote oder unerwartete Entwicklungen reagieren. Stellen Sie sich vor, der Bauträger bestreitet seine Verantwortung für die mangelhaften Arbeiten – Ihr Anwalt weiß, wie er in solchen Situationen vorgehen muss.

Kosteneffizienz

Obwohl die Beauftragung eines Anwalts zunächst Kosten verursacht, kann sie sich langfristig auszahlen. Ein Anwalt kann unrealistische Forderungen vermeiden und durch geschickte Verhandlungen oft höhere Entschädigungen oder umfangreichere Mängelbeseitigungen erreichen. Zudem kann er einschätzen, wann sich ein Rechtsstreit lohnt und wann ein Vergleich vorteilhafter ist.

Entlastung und Stressreduktion

Baurechtliche Auseinandersetzungen können emotional belastend und zeitaufwendig sein. Ein Anwalt nimmt Ihnen einen Großteil dieser Last ab. Er führt die Korrespondenz, bereitet Termine vor und vertritt Sie bei Verhandlungen oder vor Gericht. So können Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren, während Ihr Anwalt sich um die rechtlichen Aspekte kümmert.

Wenn Sie also mit Baumängeln konfrontiert sind, kann die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts Ihre Position erheblich stärken und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche deutlich verbessern.

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Wann ist es notwendig, einen Anwalt zu beauftragen?

Die Beauftragung eines Anwalts ist in verschiedenen Situationen ratsam, insbesondere wenn rechtliche Komplexität oder erhebliche Konsequenzen zu erwarten sind. Grundsätzlich sollten Sie einen Anwalt konsultieren, wenn Sie sich in einer rechtlichen Angelegenheit unsicher fühlen oder wenn viel auf dem Spiel steht.

Zivilrechtliche Angelegenheiten

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie etwa im Fall von Vertragsbrüchen, Schadensersatzforderungen oder Gewährleistungsansprüchen, kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein. Wenn Sie beispielsweise nach einer WEG-Sanierung erhebliche Mängel feststellen, ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Dies hilft Ihnen, Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen und potenzielle Verjährungsfristen nicht zu versäumen.

Strafrechtliche Angelegenheiten

In strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Hinzuziehung eines Anwalts besonders wichtig. Sobald Sie von der Polizei als Beschuldigter vernommen werden oder eine Vorladung erhalten, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen. Ein Strafverteidiger kann Ihre Rechte wahren und Sie vor möglichen Selbstbelastungen schützen.

Arbeitsrechtliche Konflikte

Bei Konflikten am Arbeitsplatz, insbesondere wenn es um Kündigungen, Abmahnungen oder Gehaltsstreitigkeiten geht, kann ein Arbeitsrechtsanwalt Ihre Interessen effektiv vertreten. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine fristlose Kündigung – in einem solchen Fall ist schnelles Handeln mit fachkundiger Unterstützung oft entscheidend.

Familienrechtliche Angelegenheiten

In familienrechtlichen Fragen, wie bei Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Unterhaltsansprüchen, ist die Einschaltung eines Anwalts oft unerlässlich. Diese Angelegenheiten sind emotional belastend und rechtlich komplex, weshalb eine professionelle Beratung Ihnen helfen kann, faire und rechtssichere Lösungen zu finden.

Bedenken Sie: Ein frühzeitiges Gespräch mit einem Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre rechtliche Situation besser einzuschätzen und mögliche Handlungsoptionen zu erkennen. Viele Anwälte bieten eine kostengünstige oder sogar kostenlose Erstberatung an, die Ihnen bei der Entscheidung helfen kann, ob eine weitergehende rechtliche Vertretung notwendig ist.

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Welche Kosten kommen auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zu?

Auf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommen verschiedene Kosten zu, die sich in mehrere Kategorien einteilen lassen:

Laufende Betriebskosten

Diese Kosten fallen regelmäßig an und dienen dem täglichen Betrieb der Immobilie. Dazu gehören:

  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherungen
  • Kosten für Hausmeister oder Reinigungsdienste
  • Strom- und Wasserkosten für Gemeinschaftseinrichtungen
  • Kosten für Aufzugwartung
  • Gartenpflege

Wenn Sie als Wohnungseigentümer diese Kosten betrachten, werden Sie feststellen, dass sie einen erheblichen Teil der monatlichen Wohngeldzahlungen ausmachen.

Instandhaltungs- und Reparaturkosten

Diese Kosten sind oft schwerer vorherzusehen und können stark variieren. Sie umfassen:

  • Reparaturen am Gemeinschaftseigentum (z.B. Dach, Fassade, Heizungsanlage)
  • Regelmäßige Wartungsarbeiten
  • Modernisierungsmaßnahmen

In einem solchen Fall ist es ratsam, dass die WEG eine angemessene Instandhaltungsrücklage bildet, um für größere Reparaturen oder Sanierungen gewappnet zu sein.

Verwaltungskosten

Die Kosten für die Verwaltung der WEG sind ein weiterer wichtiger Posten:

  • Vergütung des WEG-Verwalters
  • Kosten für Eigentümerversammlungen
  • Buchführungs- und Abrechnungskosten

Stellen Sie sich vor, Sie sind neu in einer WEG: Diese Kosten werden in der Regel über die monatlichen Wohngeldzahlungen abgedeckt.

Rechtliche und beratende Kosten

In bestimmten Situationen können zusätzliche Kosten entstehen:

  • Anwaltskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen
  • Kosten für Gutachten oder Sachverständige
  • Gerichtskosten bei Klageverfahren

Wenn Sie als Wohnungseigentümer mit solchen Kosten konfrontiert werden, ist es wichtig zu wissen, dass diese oft nicht durch die regulären Wohngeldzahlungen abgedeckt sind und zusätzlich umgelegt werden müssen.

Sonderumlagen

Bei außergewöhnlichen Ausgaben, die nicht durch die laufenden Einnahmen oder Rücklagen gedeckt werden können, kann die WEG Sonderumlagen beschließen. Diese können erhebliche finanzielle Belastungen für die einzelnen Eigentümer darstellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe und Verteilung der Kosten von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Größe und dem Zustand der Immobilie, der Anzahl der Wohneinheiten und den Bestimmungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung. Als Wohnungseigentümer sollten Sie sich regelmäßig über die finanzielle Situation der WEG informieren und an Eigentümerversammlungen teilnehmen, um bei wichtigen Entscheidungen mitwirken zu können.

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Welche Schritte sind notwendig, um Ansprüche geltend zu machen?

Welche Schritte sind notwendig, um Ansprüche geltend zu machen?

Um Ansprüche im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfolgreich geltend zu machen, sind mehrere wichtige Schritte zu beachten:

Dokumentation und Beweissicherung

Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig. Fertigen Sie detaillierte Fotos und Videos an, notieren Sie Datum und Uhrzeit des Auftretens sowie alle relevanten Beobachtungen. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Sachverständigengutachten einholen

Lassen Sie die Mängel von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten. Das Gutachten dient als wichtiger Beweis für Art, Umfang und mögliche Ursachen der Schäden. Es hilft auch bei der Einschätzung der zu erwartenden Sanierungskosten.

Information der Eigentümergemeinschaft

Informieren Sie den Verwalter und die anderen Eigentümer über die festgestellten Mängel. Dies kann zunächst informell geschehen, sollte aber spätestens in der nächsten Eigentümerversammlung offiziell thematisiert werden.

Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist in der Regel notwendig, um rechtliche Schritte einzuleiten. Stellen Sie einen Antrag zur Tagesordnung, um über die Geltendmachung von Ansprüchen abzustimmen. Der Beschluss sollte die Beauftragung eines Rechtsanwalts und die Ermächtigung zur Klageerhebung beinhalten.

Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts

Wählen Sie einen auf WEG-Recht spezialisierten Anwalt. Er wird die rechtliche Situation bewerten, mögliche Ansprüche prüfen und die weiteren Schritte einleiten. Der Anwalt kann auch bei der Formulierung des Beschlussantrags unterstützen.

Außergerichtliche Geltendmachung

Ihr Anwalt wird zunächst versuchen, die Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Dies geschieht meist durch ein Aufforderungsschreiben an den Verursacher der Mängel, in dem die Beseitigung der Schäden oder Schadensersatz verlangt wird.

Gerichtliche Durchsetzung

Sollte die außergerichtliche Einigung scheitern, kann eine Klage eingereicht werden. Beachten Sie die Verjährungsfristen, die je nach Art des Anspruchs variieren können.

Wenn Sie diese Schritte sorgfältig befolgen, erhöhen Sie die Chancen, Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Denken Sie daran: Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Welche Risiken bestehen, wenn kein Anwalt beauftragt wird?

Wenn Sie bei rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit Mängelansprüchen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), keinen Anwalt beauftragen, setzen Sie sich erheblichen Risiken aus:

Verlust von Ansprüchen durch Fristversäumnis

Ohne anwaltliche Beratung können Sie leicht wichtige Fristen übersehen. Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind oft komplex und variieren je nach Art des Mangels. Versäumen Sie eine solche Frist, verfallen Ihre Ansprüche unwiderruflich.

Unzureichende rechtliche Vorbereitung

Die korrekte Formulierung von Mängelrügen und die Durchsetzung von Ansprüchen erfordern juristisches Fachwissen. Ohne anwaltliche Unterstützung besteht die Gefahr, dass Ihre Ansprüche aufgrund formaler Fehler abgewiesen werden. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass alle notwendigen rechtlichen Schritte ordnungsgemäß eingeleitet werden.

Fehleinschätzung der Rechtslage

Die rechtliche Beurteilung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum ist oft komplex. Ohne fundierte juristische Kenntnisse könnten Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche falsch einschätzen. Dies kann zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten oder zum Verzicht auf durchsetzbare Ansprüche führen.

Nachteilige Verhandlungsposition

Bei Verhandlungen mit Bauträgern oder Handwerkern sind Sie ohne anwaltliche Vertretung möglicherweise im Nachteil. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Interessen effektiver vertreten und eine für Sie günstigere Einigung erzielen.

Risiko für die gesamte Eigentümergemeinschaft

In einer WEG können Ihre Entscheidungen Auswirkungen auf alle Miteigentümer haben. Wenn Sie ohne anwaltlichen Rat handeln und dabei Fehler machen, können Sie die Interessen der gesamten Gemeinschaft gefährden. Dies kann zu internen Konflikten und möglicherweise sogar zu Schadensersatzforderungen gegen Sie führen.

Übersehen von Haftungsrisiken

Ein Anwalt kann potenzielle Haftungsrisiken identifizieren, die für Sie als Laie nicht erkennbar sind. Ohne diese Expertise könnten Sie unbeabsichtigt Verpflichtungen eingehen oder Handlungen vornehmen, die zu einer persönlichen Haftung führen.

Bedenken Sie: Die Kosten für einen Anwalt können sich langfristig als Investition erweisen, die Ihnen und der WEG viel Geld, Zeit und Ärger erspart. In komplexen rechtlichen Situationen, wie sie bei Mängelansprüchen im Gemeinschaftseigentum häufig vorkommen, ist professionelle rechtliche Unterstützung oft unerlässlich, um Ihre Rechte effektiv zu wahren und kostspielige Fehler zu vermeiden.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Positivbeschluss: Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der eine Regelung trifft, auch wenn diese negativ formuliert ist. Im Gegensatz zum Negativbeschluss, der nur einen Antrag ablehnt, hat der Positivbeschluss weitergehende Wirkungen. Er bindet die Eigentümergemeinschaft auch für die Zukunft an die getroffene Entscheidung. Im vorliegenden Fall wurde die Ablehnung der Beauftragung eines Anwalts als Positivbeschluss gewertet, der eine generelle Ablehnung der Rechtsverfolgung bedeutete. Dies wurde vom Gericht als nicht ordnungsgemäße Verwaltung eingestuft.
  • Ordnungsgemäße Verwaltung: Dieser Begriff beschreibt die Pflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft, das gemeinschaftliche Eigentum so zu verwalten, dass die Interessen aller Eigentümer gewahrt bleiben. Dazu gehört auch die Verfolgung berechtigter Ansprüche. Eine ordnungsgemäße Verwaltung erfordert, dass die Gemeinschaft alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um Schäden vom Gemeinschaftseigentum abzuwenden und bestehende Ansprüche durchzusetzen. Im Urteil wurde die pauschale Ablehnung der Rechtsverfolgung als Verstoß gegen diesen Grundsatz gewertet.
  • Beschlussersetzungsklage: Ein rechtliches Instrument, mit dem einzelne Wohnungseigentümer einen Beschluss der Eigentümerversammlung gerichtlich ersetzen lassen können. Sie dient dazu, eine ordnungsgemäße Verwaltung durchzusetzen, wenn die Mehrheit der Eigentümer diese verhindert. Im vorliegenden Fall nutzten die Kläger dieses Mittel erfolgreich, um die Beauftragung eines Fachanwalts für Baurecht durchzusetzen. Das Gericht ersetzte den ablehnenden Beschluss der Eigentümerversammlung durch einen Beschluss zur Anwaltsbeauftragung.
  • Gemeinschaftseigentum: Teile eines Wohnungseigentumskomplexes, die nicht im Sondereigentum stehen und allen Eigentümern gemeinschaftlich gehören. Dazu zählen typischerweise das Grundstück, tragende Wände, Dächer, Fassaden, Treppenhäuser und technische Anlagen. Im Fall ging es um Schäden am Dach, das zum Gemeinschaftseigentum gehört. Die Prüfung und Verfolgung von Ansprüchen wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum ist Aufgabe der Eigentümergemeinschaft und nicht einzelner Eigentümer.
  • Gewährleistungsansprüche: Rechtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bei Mängeln der erbrachten Leistung. Bei Bauarbeiten können dies Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung des Werklohns oder Schadensersatz sein. Im Urteil ging es um die Prüfung solcher Ansprüche gegen die an der Dachsanierung beteiligten Handwerker und Architekten. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre bei Bauwerken, weshalb eine zeitnahe Prüfung und Geltendmachung wichtig ist.
  • Vorbefassung: Im Kontext von Eigentümerversammlungen bedeutet dies, dass ein Thema bereits einmal auf der Tagesordnung stand und behandelt wurde. Üblicherweise ist eine Vorbefassung notwendig, bevor ein Gericht einen Beschluss ersetzen kann. Im vorliegenden Fall sah das Gericht von diesem Erfordernis ab, da es als sehr wahrscheinlich galt, dass ein entsprechender Antrag in der Eigentümerversammlung keine Mehrheit finden würde. Dies zeigt, dass Gerichte in besonderen Fällen von formalen Anforderungen absehen können, um eine ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz): Hier geht es um die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter ist grundsätzlich berechtigt, die Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Allerdings bedürfen bestimmte Maßnahmen, wie z.B. die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft.
    • Im vorliegenden Fall hat die Eigentümerversammlung die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung möglicher Ansprüche abgelehnt. Das Gericht hat diesen Beschluss für ungültig erklärt, da er einer ordnungsgemäßen Verwaltung widerspricht.
  • § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dies ist die sogenannte „Generalklausel“ des Zivilrechts, die Treu und Glauben als oberstes Prinzip festschreibt. Jeder muss sich im Rechtsverkehr so verhalten, wie es von einem redlichen und anständigen Menschen erwartet wird.
    • Im konkreten Fall hat das Gericht entschieden, dass die generelle Ablehnung der Rechtsverfolgung durch die Eigentümergemeinschaft dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspricht, da dadurch möglicherweise berechtigte Ansprüche der Gemeinschaft verloren gehen könnten.
  • § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG: Diese Vorschrift regelt die Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Eigentümer kann beim Gericht die Beschlussfassung beantragen, wenn die Gemeinschaft nicht innerhalb einer angemessenen Frist einen erforderlichen Beschluss fasst.
    • Im vorliegenden Fall haben die Kläger diesen Weg gewählt, nachdem die Eigentümerversammlung die Beauftragung eines Anwalts abgelehnt hatte. Das Gericht hat ihnen Recht gegeben und einen entsprechenden Beschluss erlassen.
  • §§ 634 ff. BGB: Hier sind die Regelungen zur Gewährleistung bei Werkverträgen zu finden. Wenn ein Handwerker eine mangelhafte Leistung erbringt, kann der Auftraggeber Nacherfüllung, Minderung des Werklohns oder Schadensersatz verlangen.
    • Im konkreten Fall geht es um mögliche Mängel bei einer Dachsanierung, die zu Wasserschäden geführt haben. Die Eigentümergemeinschaft könnte daher Gewährleistungsansprüche gegen die beteiligten Handwerker haben.
  • § 823 Abs. 1 BGB: Diese Vorschrift regelt den Schadensersatzanspruch bei Verletzung eines absoluten Rechtsguts, wie z.B. des Eigentums. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
    • Im vorliegenden Fall könnten neben den Gewährleistungsansprüchen auch Schadensersatzansprüche gegen die Handwerker und möglicherweise auch gegen die damalige Verwalterin bestehen, wenn diese ihre Pflichten verletzt hat.

Das vorliegende Urteil

LG Hamburg – Az.: 318 S 73/19 – Urteil vom 20.12.2023


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