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Kautionszahlung – Zurückbehaltungsrecht des Mieters

Ein Mieter darf die Kautionszahlung solange zurückhalten bis der Vermieter ihm ein insolvenzfestes Konto benennt, auf welches er die Kaution einzahlen kann (BGH, Urteil vom 13.10.2010, Az: VIII ZR 98/10). Der Vermieter muss die Mietkaution von seinem Vermögen trennen und vor dem Zugriff von Gläubigern schützen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis auch nicht kündigen, wenn der Mieter von seinem vorgenannten Recht gebrauch macht.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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