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Vermieterhaftung für Urheberrechtsverletzungen des Mieters?

Begeht ein Mieter Urheberrechtsverletzungen, so haftet der Vermieter hierfür nicht, wenn er beweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzungen nicht begangen hat (AG München, Urteil vom 15.02.2012, Az.: 142 C 10921/11). Läßt sich der Vermieter zudem im Mietvertrag versichern, dass der Mieter den Internetzugang nicht für illegale Zwecke nutzt, so hat er keine weitergehenden Prüfpflichten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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