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Mietminderung bei Flächenabweichung und Wasserschaden

Wenn die tatsächliche Wohnfläche nicht dem Mietvertrag entspricht und ein hartnäckiger Wasserschaden das Wohnen erschwert, stehen Mieter oft vor einer ungewissen Situation. In einem aufsehenerregenden Urteil eines Hamburger Gerichts wurde nun zugunsten der Mieter entschieden, die genau aufgrund dieser Missstände eine Mietminderung forderten. Der Weg durch die Instanzen zeigt eindrucksvoll, welche Rechte Mieter doch haben, wenn klar wird, dass die eigenen vier Wände nicht halten, was sie versprechen sollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Hamburg
  • Datum: 23.12.2019
  • Aktenzeichen: 25a C 155/18
  • Verfahrensart: Zivilverfahren im Mietrecht
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Forderten den Ausgleich von Mietrückständen aus einem Mietvertrag von 2003 über Erdgeschoss- und Souterrainräume, der bis einschließlich Dezember 2018 bestand.
  • Beklagter: Wurde zur Zahlung der Mietrückstände nebst Verzugszinsen und Rechtsanwaltsgebühren verurteilt; gleichzeitig machte er in der Widerklage die Rückzahlung zu viel entrichteter Miete geltend.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Streit aus einem bestehenden gewerblichen Mietverhältnis, in dem die Kläger Mietrückstände einfordern und der Beklagte im Rahmen seiner Widerklage die Rückerstattung einer zu hoch gezahlten Miete beansprucht.
  • Kern des Rechtsstreits: Abwägung der Ansprüche auf Ausgleich von Mietrückständen versus der widerklagebasierten Forderung auf Rückzahlung überzahlter Miete.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, an die Kläger insgesamt € 1.317,41 (aufgeteilt in € 675,46 ab 26.05.2018 und € 641,95 ab 05.10.2018) nebst Verzugszinsen zu zahlen sowie Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 147,56 zu leisten. Die Klage wurde im Übrigen teilweise stattgegeben, während die Widerklage abgewiesen wurde. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 20 % von den Klägern und zu 80 % vom Beklagten getragen; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei die Kläger Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags zu erbringen haben.
  • Folgen: Der Beklagte muss die festgesetzten Zahlungen einschließlich der Verzugszinsen und Rechtsanwaltsgebühren leisten. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die Kläger zur Abwendung der Vollstreckung Sicherheitsleistungen erbringen müssen, und der Beklagte trägt den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten.

Der Fall vor Gericht


Mietminderung durchgesetzt: Hamburger Gericht stärkt Mieterrechte bei Flächenabweichung und Wasserschaden

Wasserflecken und Leckagen im Flur einer deutschen Wohnung zeigen Wasserschaden und notwendige Mietminderungen.
Mietminderung wegen Flächenabweichung und Wasserschaden | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Mängel in der Mietwohnung können für Mieter sehr belastend sein. Ob es sich um einen Wasserschaden, Schimmelbefall oder eine abweichende Wohnfläche handelt – solche Beeinträchtigungen können die Lebensqualität erheblich mindern. In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Hamburg (Az.: 25a C 155/18) ging es um genau solche Mängel: Flächenabweichung und Wasserschaden. Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern und zeigt, wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist.

Der Fall vor dem Amtsgericht Hamburg

Im konkreten Fall hatten Mieter ihren Vermieter verklagt, weil sie eine Mietminderung aufgrund einer erheblichen Flächenabweichung und eines Wasserschadens geltend machten. Sie argumentierten, dass die tatsächliche Wohnfläche deutlich geringer sei als im Mietvertrag angegeben und dass der Wasserschaden die Nutzung der Wohnung beeinträchtige.

Der Vermieter wies die Forderungen zurück und erhob Widerklage. Er argumentierte, dass die Flächenabweichung unerheblich sei und der Wasserschaden nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sei.

Das Urteil: Teilerfolg für die Mieter

Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass die Klage der Mieter teilweise begründet ist. Der Vermieter wurde verurteilt, an die Mieter 1.317,41 € nebst Zinsen zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus der Mietminderung für die Flächenabweichung und den Wasserschaden zusammen. Zusätzlich muss der Vermieter den Mietern Anwaltsgebühren in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen erstatten.

Die Widerklage des Vermieters wurde abgewiesen. Das Gericht teilte die Kosten des Rechtsstreits auf: Der Vermieter trägt 80 %, die Mieter 20 %.

Die Begründung des Gerichts

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Flächenabweichung und der Wasserschaden die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigen. Eine Flächenabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht. Ist die Abweichung erheblich (in der Regel über 10%), kann dies eine Mietminderung rechtfertigen.

Ein Wasserschaden kann verschiedene Ursachen haben, beispielsweise ein Rohrbruch oder eindringendes Regenwasser. Wenn der Wasserschaden die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, beispielsweise durch Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbildung, ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu beseitigen und die Mieter haben Anspruch auf Mietminderung.

Das Gericht betonte, dass es für die Mietminderung entscheidend ist, dass der Vermieter von den Mängeln Kenntnis hat oder hätte haben müssen. Die Mieter müssen den Mangel dem Vermieter anzeigen und ihm die Möglichkeit geben, ihn zu beseitigen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Mietminderung sind in den §§ 536 BGB (Mietminderung bei Mängeln der Mietsache) und 536c BGB (Anzeigepflicht des Mieters) geregelt.

Flächenabweichung und Wasserschaden: Was bedeutet das für Mieter?

Eine Flächenabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche einer Mietwohnung von der im Mietvertrag vereinbarten Fläche abweicht. Dies kann verschiedene Ursachen haben, beispielsweise fehlerhafte Messungen oder ungenaue Angaben des Vermieters. Eine erhebliche Flächenabweichung (meist über 10%) mindert die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, da der Mieter für weniger Fläche Miete zahlt.

Ein Wasserschaden in einer Mietwohnung kann vielfältige Ursachen haben, von einem Rohrbruch über eindringendes Regenwasser bis hin zu defekten Haushaltsgeräten. Die Folgen eines Wasserschadens können gravierend sein: Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und die Beschädigung von Möbeln und persönlichem Eigentum der Mieter.

Beide Mängel, Flächenabweichung und Wasserschaden, können die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen und eine Mietminderung rechtfertigen.

Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Mieter haben eine Anzeigepflicht, wenn in ihrer Wohnung Mängel auftreten. Sie müssen den Vermieter unverzüglich über den Mangel informieren und ihm Gelegenheit geben, diesen zu beseitigen. Am besten erfolgt die Mängelanzeige schriftlich, um einen Nachweis zu haben.

Der Vermieter hat die Pflicht, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel zu beseitigen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, haben Mieter verschiedene Rechte, beispielsweise das Recht auf Mietminderung oder, unter bestimmten Umständen, das Recht zur Selbstabhilfe (§ 536a BGB). Das bedeutet, dass Mieter den Mangel selbst beseitigen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen können.

Dieses Urteil des Amtsgerichts Hamburg verdeutlicht, dass Mieter ihre Rechte kennen und durchsetzen sollten, wenn Mängel in der Wohnung auftreten. Die rechtzeitige Anzeige des Mangels und die Dokumentation der Beeinträchtigungen sind entscheidend, um eine Mietminderung geltend zu machen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht zwei zentrale Aspekte: Zum einen, dass eine Flächenabweichung von mehr als 10% grundsätzlich einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel darstellt. Zum anderen zeigt es, dass bei einem Wasserschaden die Miete für betroffene Räume gemindert werden kann, sobald diese nicht mehr nutzbar sind. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass die Kenntnis des Vermieters von den Mängeln ausreicht – eine formelle Mängelanzeige ist nicht zwingend erforderlich.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter können Sie bei einer erheblichen Flächenabweichung (über 10% der angegebenen Fläche) die Miete entsprechend mindern, auch wenn Sie die Wohnung bereits längere Zeit nutzen. Bei Wasserschäden oder ähnlichen Mängeln haben Sie das Recht zur Mietminderung ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter Kenntnis von dem Schaden erhält – eine schriftliche Mängelanzeige ist nicht notwendig. Die Höhe der Minderung richtet sich dabei nach dem Umfang der Nutzungseinschränkung, beispielsweise dem Anteil der nicht nutzbaren Räume an der Gesamtfläche. Zur Absicherung ist es dennoch ratsam, Mängel schriftlich zu dokumentieren.

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Ihre Rechte bei Mietminderung – Klarheit in komplexen Situationen

Mietminderung infolge von Mängeln wie Flächenabweichung und Wasserschaden kann schnell zu Unsicherheiten führen. In solchen Fällen steht nicht nur die Frage im Raum, inwieweit die Mängel die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, sondern auch, ob und in welchem Umfang Ansprüche geltend gemacht werden können.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Lage präzise zu erfassen und Ihre Optionen sorgfältig zu prüfen. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine verständliche Vorgehensweise, damit Sie Ihre berechtigten Interessen in einem sachlichen Rahmen durchsetzen können.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab welcher Größenabweichung kann ich die Miete mindern?

Eine Mietminderung ist möglich, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Die Höhe der Mietminderung entspricht dabei exakt dem Prozentsatz der Flächenabweichung.

Berechnung der Minderung

Die Berechnung erfolgt nach einem einfachen Prinzip: Jedes Prozent Abweichung über der 10-Prozent-Grenze berechtigt zu einem Prozent Mietminderung. Bei einer Wohnung, die statt der vereinbarten 100 Quadratmeter nur 85 Quadratmeter groß ist, können Sie die Miete um 15 Prozent mindern.

Wichtige Besonderheiten

Bei der Flächenabweichung gelten besondere Regeln:

  • Abweichungen unter 10 Prozent berechtigen nicht zur Mietminderung.
  • Die Minderung gilt auch für möblierte Wohnungen.
  • Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Quadratmeterzahl nur in der Wohnungsanzeige, nicht aber im Mietvertrag genannt wurde.

Nachweis der Flächenabweichung

Sie müssen die Flächenabweichung nachweisen. Eine überschlägige Vermessung der Wohnung reicht zunächst aus, um einen abweichenden Flächenwert vorzutragen. Die Minderung tritt automatisch kraft Gesetzes ein – eine Zustimmung des Vermieters ist nicht erforderlich.

Bei einer berechtigten Minderung können Sie auch zu viel gezahlte Miete für bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern.


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Wie melde ich einen Wasserschaden rechtssicher beim Vermieter?

Bei einem Wasserschaden müssen Sie als Mieter unverzüglich handeln und den Vermieter sofort informieren. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus der gesetzlichen Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB.

Form der Mängelanzeige

Eine schriftliche Meldung ist aus Beweissicherungsgründen zwingend erforderlich. Nach der telefonischen Erstmeldung sollten Sie den Schaden zusätzlich schriftlich anzeigen. Die Mängelanzeige muss an den Vermieter selbst oder einen zur Entgegennahme bevollmächtigten Vertreter gerichtet werden – eine Meldung nur beim Hausmeister ist nicht ausreichend.

Inhalt der Anzeige

In Ihrer schriftlichen Mängelanzeige sollten Sie folgende Punkte präzise beschreiben:

  • Art und Umfang des Wasserschadens
  • Genauen Zeitpunkt der Schadensentdeckung
  • Bereits ergriffene Sofortmaßnahmen
  • Konkrete Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

Dokumentation und Nachweise

Eine umfassende Dokumentation ist für die spätere Durchsetzung von Ansprüchen unerlässlich. Erstellen Sie:

  • Eine detaillierte Fotodokumentation des Schadens
  • Ein chronologisches Protokoll aller Maßnahmen
  • Aufzeichnungen über die Kommunikation mit dem Vermieter
  • Sammlung aller relevanten Belege und Rechnungen

Fristen und Dringlichkeit

Bei einem akuten Wasserschaden wie einem Rohrbruch muss der Vermieter unverzüglich reagieren. Bei weniger dringenden Wasserschäden gilt eine Frist von zwei bis drei Wochen als angemessen. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist, können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten.


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Wie berechnet sich die Höhe der Mietminderung bei mehreren Mängeln?

Bei mehreren Mängeln in einer Wohnung werden die einzelnen Minderungsprozentsätze nicht einfach addiert. Die Gesamtminderung richtet sich stattdessen nach dem Grad der Gesamtbeeinträchtigung der Wohnungsnutzung.

Berechnungsgrundlage

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Bruttomiete einschließlich aller Nebenkosten. Für die Ermittlung der Minderungshöhe sind zwei zentrale Faktoren entscheidend:

  • Die Minderungsquote (Prozentsatz der Beeinträchtigung)
  • Die Bemessungsgrundlage (Bruttomiete)

Bewertung mehrerer Mängel

Wenn Sie mehrere Mängel in Ihrer Wohnung feststellen, müssen diese in ihrer Gesamtwirkung auf die Wohnqualität bewertet werden. Dabei gilt:

Mehrere kleine Mängel können in ihrer Summe einen erheblichen Mangel darstellen. Die Berechnung erfolgt nach dem Prinzip der Gesamtbeeinträchtigung.

Praktische Berechnung

Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Wenn in einer Wohnung das Wohnzimmer wegen eines Heizungsausfalls nicht nutzbar ist (100% Beeinträchtigung des Raums), die anderen Räume aber nicht betroffen sind, beträgt die Gesamtminderung etwa 30% – entsprechend dem Anteil des betroffenen Raums an der Gesamtwohnfläche.

Die Minderungsformel lautet: Minderungsbetrag = Bruttomiete × Minderungsquote ÷ 100

Beachten Sie: Die Nebenkosten müssen bei einer längerfristigen Minderung erst nach der Nebenkostenabrechnung final berechnet werden, da zunächst die ungeminderten Vorauszahlungen angesetzt werden.


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Welche Beweise muss ich für eine erfolgreiche Mietminderung sammeln?

Bei einer Mietminderung tragen Sie als Mieter die Beweislast für den Mangel und dessen Erheblichkeit. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Grundlegende Dokumentation

Als Basis der Beweisführung benötigen Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter. Bewahren Sie eine Kopie der Anzeige sowie den Nachweis der Zustellung, etwa durch Einschreiben, sorgfältig auf.

Visuelle Dokumentation

Erstellen Sie eine umfassende Fotodokumentation des Mangels. Achten Sie dabei auf:

  • Aufnahmen mit Datum und Uhrzeit
  • Detailaufnahmen des Mangels
  • Aufnahmen des gesamten betroffenen Bereichs
  • Bei fortschreitenden Schäden: regelmäßige Dokumentation der Entwicklung

Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten ist besonders wertvoll bei:

  • Technisch komplexen Mängeln
  • Streit über die Ursache des Mangels
  • Uneinigkeit über den Umfang der Beeinträchtigung

Weitere Beweismittel

Sammeln Sie ergänzende Nachweise wie:

  • Zeugenaussagen von Nachbarn oder Besuchern
  • Messungen bei technischen Mängeln
  • Protokolle bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen
  • Schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter

Selbständiges Beweisverfahren

Bei besonders schwerwiegenden Mängeln können Sie ein selbständiges Beweisverfahren einleiten. Dies ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Der Vermieter die Existenz des Mangels bestreitet
  • Die Ursache des Mangels unklar ist
  • Eine gerichtliche Auseinandersetzung wahrscheinlich erscheint

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Wann darf der Vermieter eine Mietminderung ablehnen?

Der Vermieter kann eine Mietminderung in mehreren rechtlich klar definierten Fällen ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Mietminderung nicht erfüllt sind.

Unerhebliche Mängel

Eine Ablehnung ist zulässig, wenn der Mangel unerheblich ist und die Wohnnutzung nicht wesentlich beeinträchtigt. Beispielsweise rechtfertigt eine defekte Glühbirne oder ein tropfender Wasserhahn keine Mietminderung.

Fehlende oder fehlerhafte Mängelanzeige

Wenn Sie als Mieter den Mangel nicht ordnungsgemäß angezeigt haben, darf der Vermieter die Mietminderung zurückweisen. Die Mängelanzeige muss umgehend und nachweisbar erfolgen, am besten schriftlich.

Mangel bei Vertragsschluss bekannt

Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrags bekannt war und Sie diesen akzeptiert haben. Dies gilt auch, wenn der Mangel aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht bemerkt wurde.

Selbst verursachte Mängel

Der Vermieter kann die Minderung ablehnen, wenn Sie als Mieter den Schaden selbst verursacht haben. Ein typisches Beispiel ist Schimmelbefall durch falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten.

Sonderfälle und gesetzliche Ausnahmen

Bei energetischen Modernisierungen nach § 555b BGB ist eine Mietminderung in den ersten drei Monaten grundsätzlich ausgeschlossen. Auch bei Kinderlärm oder kurzfristigem Baulärm aufgrund energetischer Modernisierung unter drei Monaten Dauer besteht kein Minderungsrecht.

Formale Anforderungen

Der Vermieter muss seinen Widerspruch schriftlich und mit nachvollziehbarer Begründung mitteilen. Er hat dafür bis zu drei Jahre Zeit, da zu Unrecht geminderte Miete als Zahlungsverzug gilt.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Mietminderung

Eine gesetzlich verankerte Möglichkeit für Mieter, die monatliche Miete zu reduzieren, wenn Mängel die Nutzung der Wohnung beeinträchtigen. Basiert auf § 536 BGB und ermöglicht eine Kürzung der Miete in angemessener Höhe, solange der Mangel besteht. Die Minderung tritt automatisch kraft Gesetzes ein, sobald der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde.

Beispiel: Bei einem Wasserschaden, der zu Schimmelbildung führt, kann die Miete je nach Schwere um 10-30% gemindert werden.


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Gebrauchstauglichkeit

Beschreibt den vertraglich vereinbarten und zu gewährleistenden Zustand einer Mietwohnung, der eine normale Nutzung ermöglicht. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben und während der Mietzeit erhalten.

Beispiel: Eine Wohnung ist nicht gebrauchstauglich, wenn durch einen Wasserschaden Räume nicht mehr nutzbar sind.


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Flächenabweichung

Die Differenz zwischen der im Mietvertrag angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche. Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein zur Mietminderung berechtigender Mangel vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der vereinbarten abweicht (BGH, VIII ZR 266/14).

Beispiel: Bei einer im Vertrag angegebenen Wohnfläche von 100 m² liegt ein Mangel vor, wenn die tatsächliche Fläche nur 89 m² oder weniger beträgt.


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Vertragsgemäßer Gebrauch

Der durch den Mietvertrag festgelegte und rechtlich zulässige Nutzungsumfang einer Mietwohnung. Bestimmt sich nach § 535 BGB und den individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag. Abweichungen von diesem vereinbarten Gebrauch können Mängelrechte auslösen.

Beispiel: Wenn ein Raum wegen eines Wasserschadens nicht mehr als Schlafzimmer genutzt werden kann, liegt eine Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs vor.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)): Diese Vorschrift regelt die Mietminderung bei Mängeln der Mietsache. Wenn die Wohnung oder Geschäftsräume Mängel aufweisen, die die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Im vorliegenden Fall führte der Wasserschaden im Souterrain dazu, dass die Nutzung dieser Räume beeinträchtigt wurde, wodurch die Mieterin das Recht hatte, die Miete für die betroffenen Flächen zu mindern.
  • § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)): Diese Vorschrift definiert die grundlegenden Pflichten aus dem Mietvertrag, insbesondere die des Vermieters zur Überlassung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Der Wasserschaden stellt eine Verletzung dieser Pflicht dar, da die Räume unbrauchbar wurden. Dadurch war der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beheben oder die Miete zu mindern, was im Verfahren berücksichtigt wurde.
  • § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)): Diese Bestimmung behandelt den Verzug des Schuldners, also die Nichterfüllung einer fälligen Leistung. Der Beklagte befand sich im Verzug bezüglich der Mietzahlungen, was zu zusätzlichen Verzugszinsen führte. Der Nachweis des Verzugs ist entscheidend für die Berechnung der geforderten Beträge und stellt eine rechtliche Grundlage für die Durchsetzung der Mietrückstände dar.
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)): Das RVG regelt die Vergütung von Rechtsanwälten im deutschen Rechtssystem. Im Urteil wurden dem Vermieter Rechtsanwaltsgebühren auferlegt, die nach den Bestimmungen des RVG berechnet wurden. Dies stellt sicher, dass die Kosten für die Rechtsvertretung fair und nach gesetzlichen Vorgaben abgerechnet werden, was für die Durchsetzung der Ansprüche der Klägerin wesentlich ist.
  • § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)): Dieser Grundsatz von Treu und Glauben fordert eine faire und angemessene Vertragsauslegung und -durchführung. Im Kontext des Mietstreits bedeutet dies, dass beide Parteien ihre vertraglichen Pflichten in gutem Glauben erfüllen müssen. Der Umgang mit dem Wasserschaden und die anschließende Mietminderung müssen dem Grundsatz von Treu und Glauben entsprechen, um eine gerechte Lösung für beide Seiten sicherzustellen.

Das vorliegende Urteil


AG Hamburg – Az.: 25a C 155/18 – Urteil vom 23.12.2019


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