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Mieterhöhungsklage – wohnwerterhöhende Merkmale

Mieterhöhung nach Berliner Mietspiegel scheitert: Vermieterin verliert Prozess, weil sie Wohnungsmerkmale nicht ausreichend darlegte. Amtsgericht Berlin-Mitte weist Klage ab: Formal korrektes Mieterhöhungsverlangen reicht nicht aus, Vermieter müssen konkrete wohnwerterhöhende Merkmale benennen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • In dem Verfahren geht es um die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zwischen einer Vermieterin und einer Mieterin in Berlin.
  • Die Vermieterin beantragte eine Mieterhöhung, gestützt auf den Berliner Mietspiegel, während die Mieterin dieser nicht zustimmte.
  • Schwierigkeiten traten aufgrund der vermeintlichen formellen Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens auf, da keine Originalvollmacht vorgelegt wurde.
  • Das Gericht wies die Klage der Vermieterin ab und entschied, dass kein Anspruch auf die Mieterhöhung besteht.
  • Die Entscheidung beruht darauf, dass die formellen Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen erfüllt waren, jedoch die geforderten wohnwerterhöhenden Merkmale nicht ausreichend nachgewiesen wurden.
  • Das Urteil hat zur Folge, dass die Mieterin nicht zur Zahlung einer erhöhten Miete verpflichtet ist, was für Mieter eine rechtliche Absicherung darstellt.
  • Die Vermieterin muss die Kosten des Verfahrens tragen, was ihr zusätzlich finanziellen Druck aufbaut.
  • Mieter erhalten durch diese Entscheidung Klarheit über die Anforderungen an Mieterhöhungen und die Notwendigkeit der Nachweisführung.
  • Die Entscheidung könnte präventiv wirken, indem sie Vermieter auf die Wichtigkeit einer sorgfältigen und vollständigen Dokumentation von Mieterhöhungen hinweist.
  • Insgesamt stärkt das Urteil die Rechte von Mietern und fördert deren Position bei möglichen Mieterhöhungsforderungen.

Mieterhöhungsklage: Rechte der Mieter im Fokus eines aktuellen Urteils

Der Wohnungsmarkt ist von stetigen Veränderungen geprägt, und mit ihm die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Mietrecht betreffen. Besonders Mieterhöhungen können für Betroffene eine große Herausforderung darstellen. Mieterhöhungen sind oft ein notwendiger Schritt für Vermieter, um gestiegene Kosten zu decken oder Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung von Wohnraum zu refinanzieren. Dabei spielen wohnwerterhöhende Merkmale, wie beispielsweise die neue Ausstattung der Wohnung, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Verbesserung der Energieeffizienz, eine entscheidende Rolle. Diese Faktoren müssen jedoch im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen betrachtet werden.

Ein zentrales Element ist die Mietpreisbremse, die verhindern soll, dass Mieten in gefragten Regionen übermäßig steigen. Trotzdem haben Vermieter das Recht, bei nachweislicher Qualitätssteigerung eine Mietpreisanpassung vorzunehmen. Diese Thematik wirft häufig rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn es um die Berechtigung von Mieterhöhungen geht. Wenn Mieter eine Mieterhöhung als ungerechtfertigt empfinden, bleibt ihnen oft nur der Weg der Mieterhöhungsklage. In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Rechte der Mieter sowie die Bedeutung von wohnwerterhöhenden Merkmalen im Mietrecht umfassend beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Mieterhöhung nach Berliner Mietspiegel scheitert vor Gericht

In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 23 C 15/24) wurde eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung abgewiesen.

Mieterhöhungsklage wegen unzureichender Begründung
Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies eine Mieterhöhungsklage ab, da die Vermieterin trotz formaler Korrektheit keine ausreichenden nachweisbaren wohnwerterhöhenden Merkmale vorlegte. (Symbolfoto: Flux gen.)

Die Vermieterin hatte von ihrer Mieterin eine Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete von 580,28 Euro um 31,46 Euro auf 611,74 Euro ab dem 1. November 2023 verlangt.

Streit um Mieterhöhung in Berlin

Die Vermieterin begründete ihr Mieterhöhungsverlangen mit dem Berliner Mietspiegel 2023. Die betroffene Wohnung in der B-Straße in Berlin hat eine Größe von 66,93 m² und ist im Mietspiegelfeld H7 einzuordnen. Unstreitig waren dabei die Küche als wohnwertmindernd und das Wohnumfeld als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen.

Formale Anforderungen erfüllt, inhaltliche Begründung mangelhaft

Das Gericht stellte fest, dass das Mieterhöhungsverlangen vom 21. August 2023 den formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 558a Abs. 1 und Abs. 2 BGB entsprach. Auch die Fristen für die Überlegung der Mieterin und die Klageerhebung wurden eingehalten. Die Klage wurde am 30. Januar 2024 eingereicht und am 1. März 2024 zugestellt.

Trotz der formalen Korrektheit scheiterte die Klage an der inhaltlichen Begründung. Das Gericht wies darauf hin, dass für die Schlüssigkeit der Klage hätte vorgetragen werden müssen, welche wohnwerterhöhenden Merkmale vorliegen. Die Vermieterin verwies lediglich auf eine ausgefüllte Spanneinordnung zum Mietspiegel, was das Gericht als unzureichend erachtete.

Gerichtliche Bewertung der Wohnungsmerkmale

Das Gericht zog zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete den Berliner Mietspiegel 2023 heran. Bei der Bewertung der Wohnungsmerkmale stellte das Gericht fest:

  1. Die Küche wurde als wohnwertmindernd eingestuft.
  2. Das Wohnumfeld galt als wohnwerterhöhend.
  3. Bezüglich des Gebäudes wurde zugunsten der Vermieterin ein Fahrradabstellraum und ein „hervorragender“ Instandhaltungszustand unterstellt.
  4. Für die Merkmalgruppen Küche und Wohnung lag kein ausreichender Vortrag zum Vorliegen wohnwerterhöhender Merkmale vor.

Urteil: Keine Rechtfertigung für Mieterhöhung

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht über der bereits vereinbarten Miete in Höhe von 8,67 Euro/m² lag. Selbst unter Berücksichtigung der positiven Aspekte des Gebäudes war das Mieterhöhungsverlangen nicht gerechtfertigt.

Das Gericht betonte, dass Anlagen lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen können, diesen aber nie ersetzen. Die bloße Vorlage einer Tabelle mit vereinzelten Kreuzen reiche nicht aus, um wohnwerterhöhende Merkmale zu belegen.

Aufgrund dieser Einschätzung wurde die Klage vollständig abgewiesen. Die Vermieterin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer fundierten Begründung bei Mieterhöhungsverlangen. Trotz formaler Korrektheit scheiterte die Klage an unzureichendem Vortrag zu wohnwerterhöhenden Merkmalen. Vermieter müssen detailliert darlegen, warum eine Miete über dem Mittelwert gerechtfertigt ist. Die bloße Vorlage einer ausgefüllten Spanneinordnung reicht nicht aus. Dies stärkt den Mieterschutz und fordert Vermieter zu sorgfältiger Begründung auf.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter stärkt dieses Urteil Ihre Position gegenüber Mieterhöhungen. Vermieter müssen eine Erhöhung nun detailliert begründen und können sich nicht allein auf den Mietspiegel berufen. Erhalten Sie ein Mieterhöhungsverlangen, können Sie es genau prüfen: Fehlt eine ausführliche Erläuterung zu wohnwerterhöhenden Merkmalen, könnte die Erhöhung ungerechtfertigt sein. Sie müssen einer solchen Erhöhung nicht zustimmen und können sie anfechten. Dieses Urteil unterstreicht Ihr Recht auf eine transparente und fair begründete Mietpreisgestaltung und gibt Ihnen mehr Sicherheit, unbegründete Erhöhungen abzulehnen.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema Mietrecht und bieten wertvolle Informationen für Mieter und Vermieter. Besonders im Fokus steht die Mieterhöhungsklage wegen unzureichender Begründung, die viele Rechtssuchende beschäftigt. Profitieren Sie von unseren praktischen Tipps und rechtlichen Hinweisen, um gut informiert in alle mietrechtlichen Angelegenheiten zu gehen.

 

Was sind die formalen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB?

Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB muss folgende formale Anforderungen erfüllen:

Textform

Das Mieterhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen. Dies bedeutet, Sie als Mieter müssen eine lesbare Erklärung erhalten, in der die Person des Erklärenden genannt wird. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ein Mieterhöhungsverlangen per E-Mail oder Fax erfüllt diese Anforderung.

Begründungspflicht

Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen. Hierfür kann er auf verschiedene Begründungsmittel zurückgreifen:

  • Bezugnahme auf einen Mietspiegel
  • Auskunft aus einer Mietdatenbank
  • Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Benennung von drei Vergleichswohnungen

Wenn Sie in einer Stadt mit qualifiziertem Mietspiegel wohnen, muss der Vermieter die Angaben aus diesem Mietspiegel mitteilen, selbst wenn er sich auf ein anderes Begründungsmittel stützt.

Inhaltliche Anforderungen

Das Mieterhöhungsverlangen muss konkrete Angaben zur Wohnung enthalten, die für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete relevant sind. Dazu gehören in der Regel:

  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
  • Ausstattungsmerkmale der Wohnung
  • Lage der Wohnung

Fristen

Der Vermieter muss die Jahressperrfrist beachten. Das bedeutet, ein neues Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden. Zudem muss die Miete zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll, seit 15 Monaten unverändert sein.

Kappungsgrenze

Das Mieterhöhungsverlangen muss die Kappungsgrenze berücksichtigen. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% steigen (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15%).

Wenn Sie ein Mieterhöhungsverlangen erhalten, das diese formalen Anforderungen nicht erfüllt, ist es unwirksam. In diesem Fall müssen Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob alle genannten Kriterien eingehalten wurden.


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Welche Bedeutung haben wohnwerterhöhende Merkmale im Mietspiegel?

Wohnwerterhöhende Merkmale spielen eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen des Mietspiegels. Sie können die Einordnung einer Wohnung innerhalb der Mietpreisspanne beeinflussen und somit Auswirkungen auf mögliche Mieterhöhungen haben.

Definition und Beispiele

Als wohnwerterhöhende Merkmale gelten Eigenschaften oder Ausstattungen einer Wohnung, die über den Standard vergleichbarer Wohnungen hinausgehen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Hochwertiger Bodenbelag (z.B. Parkett)
  • Moderne Einbauküche
  • Balkon oder Terrasse
  • Aufzug im Gebäude
  • Besonders gute Wärmedämmung

Bewertung im Mietspiegel

Im Mietspiegel werden wohnwerterhöhende Merkmale in der Regel in verschiedenen Merkmalgruppen erfasst. Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten, sollten Sie prüfen, ob die angegebenen wohnwerterhöhenden Merkmale tatsächlich vorhanden sind und korrekt bewertet wurden.

Auswirkung auf die Miethöhe

Wohnwerterhöhende Merkmale können dazu führen, dass Ihre Wohnung im oberen Bereich der Mietpreisspanne des entsprechenden Mietspiegelfelds eingeordnet wird. Dies bedeutet, dass der Vermieter möglicherweise eine höhere Miete verlangen kann, als es ohne diese Merkmale der Fall wäre.

Berechnung und Gewichtung

Die genaue Berechnung und Gewichtung wohnwerterhöhender Merkmale kann je nach Mietspiegel variieren. Häufig wird ein Punktesystem verwendet, bei dem jedes Merkmal eine bestimmte Anzahl von Punkten erhält. Die Gesamtpunktzahl bestimmt dann die Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne.

Rechtliche Grundlage

Die Berücksichtigung wohnwerterhöhender Merkmale bei Mieterhöhungen basiert auf § 558 BGB. Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mietspiegel dient dabei als Begründungsmittel, wobei wohnwerterhöhende Merkmale die konkrete Einordnung beeinflussen.

Bedeutung für Sie als Mieter

Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten, in der wohnwerterhöhende Merkmale angeführt werden, sollten Sie diese kritisch überprüfen. Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Sind die genannten Merkmale tatsächlich vorhanden?
  • Entsprechen sie der Beschreibung im Mietspiegel?
  • Wurden sie korrekt bewertet?

Falls Sie Zweifel haben, können Sie dem Vermieter widersprechen und eine Neubewertung fordern. Bedenken Sie, dass nicht jede Ausstattung automatisch als wohnwerterhöhend gilt – entscheidend ist die Einordnung im konkreten Mietspiegel.


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Wie kann ich als Mieter überprüfen, ob die Mieterhöhung rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar ist?

Als Mieter können Sie die Nachvollziehbarkeit einer Mieterhöhung anhand mehrerer Kriterien überprüfen:

Rechnerische Überprüfung

Prüfen Sie zunächst die Kappungsgrenze. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% steigen (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15%). Berechnen Sie, ob die neue Miete diese Grenze einhält.

Kontrollieren Sie die Einhaltung der Jahressperrfrist. Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen. Vergleichen Sie das Datum der letzten Erhöhung mit dem aktuellen Erhöhungsverlangen.

Überprüfen Sie die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wenn der Vermieter sich auf einen Mietspiegel beruft, vergleichen Sie die Einordnung Ihrer Wohnung mit den Angaben im Mietspiegel. Achten Sie darauf, ob alle relevanten Merkmale korrekt berücksichtigt wurden.

Inhaltliche Überprüfung

Kontrollieren Sie die Begründung der Mieterhöhung. Der Vermieter muss die Erhöhung mit einem der gesetzlich zulässigen Mittel begründen (Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten).

Überprüfen Sie die angegebenen wohnwerterhöhenden Merkmale. Wenn der Vermieter besondere Ausstattungsmerkmale anführt, prüfen Sie, ob diese tatsächlich vorhanden sind und ob sie von Ihnen selbst finanziert wurden. Merkmale, die Sie selbst geschaffen haben, dürfen bei der Mieterhöhung nicht berücksichtigt werden.

Formelle Aspekte

Achten Sie auf die Einhaltung der Textform. Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen, eine mündliche Mitteilung ist nicht ausreichend.

Prüfen Sie, ob die neue Miethöhe konkret benannt wird. Der Vermieter muss die erhöhte Miete in Euro angeben, eine prozentuale Angabe allein reicht nicht aus.

Wenn Sie diese Punkte sorgfältig prüfen, können Sie die Rechtmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der Mieterhöhung gut einschätzen. Bei komplexen Berechnungen oder Unklarheiten kann es hilfreich sein, die Unterlagen mit anderen Mietern zu besprechen oder sich an einen Mieterverein zu wenden.


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Was kann ich tun, wenn ich die Mieterhöhung für ungerechtfertigt halte?

Wenn Sie eine Mieterhöhung für ungerechtfertigt halten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Prüfen Sie die Mieterhöhung sorgfältig. Achten Sie auf formale Fehler und inhaltliche Begründungen. Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und begründet sein.

Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Sie haben in der Regel zwei Monate Zeit, um der Mieterhöhung zu widersprechen. Tun Sie dies schriftlich und begründen Sie Ihren Widerspruch. Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens auf.

Überprüfung der Begründung

Kontrollieren Sie die angegebenen Vergleichswohnungen oder den Mietspiegel, falls darauf Bezug genommen wird. Vergleichen Sie die Merkmale Ihrer Wohnung mit den angegebenen Vergleichsobjekten.

Achten Sie auf die Kappungsgrenze. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15%) steigen, höchstens jedoch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Rechtliche Schritte

Wenn der Vermieter auf der Mieterhöhung besteht, kann er auf Zustimmung klagen. In diesem Fall müssen Sie sich vor Gericht verteidigen.

Sammeln Sie Beweise, die gegen die Berechtigung der Mieterhöhung sprechen. Dazu können Fotos von Mängeln in der Wohnung oder Gutachten zur Wohnqualität gehören.

Zahlen Sie vorerst weiterhin die bisherige Miete. Sollte sich die Mieterhöhung als berechtigt herausstellen, müssen Sie die Differenz nachzahlen.

Bedenken Sie: Eine unberechtigte Zurückweisung der Mieterhöhung kann zu zusätzlichen Kosten führen, falls der Vermieter erfolgreich klagt. Prüfen Sie daher die Rechtmäßigkeit der Erhöhung sorgfältig.


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Wann ist eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erfolgreich?

Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist erfolgreich, wenn der Vermieter ein formell und materiell wirksames Mieterhöhungsverlangen gestellt hat. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens

Das Mieterhöhungsverlangen muss den Anforderungen des § 558a BGB entsprechen. Es muss schriftlich erfolgen und die Erhöhung begründen. Zur Begründung kann sich der Vermieter auf einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen beziehen. Wenn Sie als Mieter ein Mieterhöhungsverlangen erhalten, prüfen Sie zunächst, ob diese formellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Materielle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens

Die verlangte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und muss die Kappungsgrenze beachten. Zudem muss die letzte Mieterhöhung mindestens 15 Monate zurückliegen. Stellen Sie sich vor, Ihr Vermieter verlangt eine Erhöhung auf 12 Euro pro Quadratmeter, obwohl laut Mietspiegel nur 10 Euro ortsüblich sind. In diesem Fall wäre das Mieterhöhungsverlangen materiell unwirksam.

Einhaltung der Fristen

Der Vermieter muss die Klage innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist des Mieters einreichen. Wenn Sie als Mieter beispielsweise am 1. März ein Mieterhöhungsverlangen erhalten, läuft Ihre Überlegungsfrist bis zum 31. Mai. Der Vermieter hat dann bis zum 31. August Zeit, die Klage einzureichen.

Gerichtliche Prüfung

Das Gericht prüft, ob das Mieterhöhungsverlangen formell und materiell wirksam ist. Es untersucht, ob die Begründung schlüssig ist und die geforderte Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Dabei kann das Gericht auch andere Erkenntnisquellen heranziehen, selbst wenn der Vermieter sich nur auf eine bestimmte Quelle (z.B. den Mietspiegel) bezogen hat.

In einem solchen Fall kann das Gericht die Zustimmung zur Mieterhöhung ganz oder teilweise zusprechen. Wenn Sie als Mieter beispielsweise einer Erhöhung um 50 Euro nicht zugestimmt haben, das Gericht aber eine Erhöhung um 30 Euro für angemessen hält, wird es Sie zur Zustimmung in dieser Höhe verurteilen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Mieterhöhung: Eine Mieterhöhung ist eine Anpassung der monatlichen Miete, die Vermieter vornehmen können, um gestiegene Kosten, wie beispielsweise für Instandhaltungen oder Modernisierungen, auszugleichen. In Deutschland sind Mieterhöhungen jedoch gesetzlichen Regelungen unterworfen, sodass Vermieter besondere Voraussetzungen erfüllen müssen, um eine Mieterhöhung durchsetzen zu können. Zum Beispiel müssen sie oft nachweisen, welche konkreten wohnwerterhöhenden Merkmale vorliegen, um eine Erhöhung rechtfertigen zu können.
  • wohnwerterhöhende Merkmale: Diese Begriffe beziehen sich auf spezifische Eigenschaften einer Wohnung oder des Wohnumfeldes, die den Wert und die Attraktivität einer Mietwohnung steigern können. Das können beispielsweise eine neue Küchenausstattung, die Schaffung von Barrierefreiheit oder verbesserte Energieeffizienz sein. Vermieter müssen solche Merkmale konkret benennen und können sich nicht einfach auf allgemeine Aussagen stützen, um eine Mieterhöhung zu rechtfertigen.
  • Mietpreisbremse: Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die Mieten in gefragten städtischen Regionen zu begrenzen, um übermäßige Mietsteigerungen zu verhindern. Diese Regelung gilt beispielsweise für Wohnungen, die nach dem 1. Juni 2015 neu vermietet wurden. Sie erlaubt es Vermietern nicht, die Miete über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus zu erhöhen, was den Mieterschutz stärken soll.
  • ortsübliche Vergleichsmiete: Dieser Begriff bezieht sich auf die durchschnittlichen Mieten ähnlicher Wohnungen in einer bestimmten Gegend und gibt an, wie viel Mieter für vergleichbaren Wohnraum in der Regel zahlen. Diese Vergleichsmiete wird oft im Rahmen von Mieterhöhungen herangezogen, um zu überprüfen, ob eine verlangte Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Das Amtsgericht Berlin-Mitte verwies im konkreten Fall auf diese Vergleichsmiete, um die Rechtmäßigkeit des Mieterhöhungsverlangens zu prüfen.
  • formale und inhaltliche Anforderungen: Diese Anforderungen beziehen sich auf die Vorgaben, die Vermieter bei einem Mieterhöhungsverlangen beachten müssen. Formale Anforderungen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Fristen und die Art der Mitteilung, während inhaltliche Anforderungen betreffen, dass Vermieter die Mieterhöhung ausreichend begründen müssen, insbesondere durch das Benennen konkret wohnwerterhöhender Merkmale. In diesem Fall wurden die formalen Anforderungen erfüllt, jedoch nicht die inhaltlichen.
  • Mieterhöhungsklage: Eine Mieterhöhungsklage ist ein rechtlicher Schritt, den Mieter unternehmen können, wenn sie eine Mieterhöhung als ungerechtfertigt empfinden und diese anfechten möchten. Diese Klage erfolgt oft, wenn Vermieter eine Miete erhöhen wollen und der Mieter damit nicht einverstanden ist. Dabei ist es entscheidend, dass der Vermieter die Erhöhung nachvollziehbar und konkret begründet, da ansonsten das Gericht die Klage abweisen kann.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete): Diese Vorschrift regelt die Möglichkeiten des Vermieters, die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen. Eine Mieterhöhung muss dabei bestimmten formal und inhaltlich festgelegten Anforderungen genügen, wie z.B. die Vorlage eines Mieterhöhungsverlangens. Im vorliegenden Fall hat die Klägerin diese Vorschrift zwar formal beachtet, doch scheiterte das Mieterhöhungsverlangen an der Höhe der beantragten Erhöhung in Relation zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • § 558a BGB (Mieterhöhungsverlangen): § 558a beschreibt die Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen und verlangt eine klare Begründung sowie eine Angabe zur Berechnung der neuen Miete. Im Fall hat das Gericht festgestellt, dass das Mieterhöhungsverlangen formell korrekt und die dafür geltenden Fristen eingehalten wurden, jedoch war die Begründung in Bezug auf wohnwerterhöhende Merkmale nicht ausreichend substantiiert, was zur Ablehnung der Klage führte.
  • § 558b BGB (Zustimmung zur Mieterhöhung): Diese Norm regelt die Fristen, innerhalb derer der Mieter der Mieterhöhung zustimmen oder sie ablehnen kann. In diesem Verfahren war es relevant, dass die Beklagte der Mieterhöhung nicht zustimmte und die Fristen beachtet wurden, auch wenn das Gericht die Klage der Klägerin als unbegründet abwies, da das Mieterhöhungsverlangen nicht ausreichend begründet war.
  • § 287 ZPO (Schätzung des Gerichtes): Nach dieser Vorschrift hat das Gericht die Möglichkeit, bei Unklarheiten in der Höhe der Miete einen Schätzungsspielraum zu nutzen. Im vorliegenden Fall hat das Gericht den Berliner Mietspiegel 2023 als Vergleich herangezogen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen und kam zu dem Schluss, dass die geforderte Mieterhöhung die obere Grenze der Vergleichsmiete nicht rechtfertigt, was zur Abweisung der Klage führte.
  • §§ 91, 708 Nr. 11, 711 ZPO (Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit): Diese Bestimmungen regeln die Kostenentscheidung und die Möglichkeit der vorläufigen Vollstreckbarkeit von Urteilen. In dem Urteil wurde beschlossen, dass die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, was auf die Unbegründetheit ihrer Klage zurückzuführen ist. Zudem wurde die vorläufige Vollstreckbarkeit der Entscheidung festgesetzt, was für die Klägerin relevant ist, um sicherzustellen, dass sie im Falle einer sofortigen Vollstreckung Sicherheit leisten muss.

Das vorliegende Urteil

AG Berlin-Mitte – Az.: 23 C 15/24 – Urteil vom 07.08.2024


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