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Büroräume – Mietmangel bei Überschreitung der Innentemperatur von 26 Grad?

Will ein Mieter bei angemieteten Büroräumen wegen einer Überschreitung der Innenraumtemperatur von 26 Grad die Miete mindern, so muss er nach Auffassung des Kammergerichts Berlin hinsichtlich der Temperaturüberschreitungen genau Buch führen (Aufzählung von jedem Tag nebst Uhrzeit mit Innen- und Außentemperatur). Messungen an 10-12 Tagen im Monat reichen nicht aus, um der Darlegungs- und Beweislast des Mieters nachzukommen (KG, Urteil vom 05.03.2012, Az: 8 U 48/11).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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