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Belegeinsichtsrecht – Zurückbehaltungsrecht bis zur Gewährung der Belegeinsicht

Nachzahlung beglichen, dann die Belege gefordert – eine Mieterin wollte ihr Geld zurück. Doch das Gericht wies die Klage ab: Wer zuerst zahlt und dann fragt, bleibt womöglich auf den Kosten sitzen. Ein Urteil, das die Spielregeln bei Betriebskostenabrechnungen neu auslegt und Mieter wie Vermieter aufhorchen lässt.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 C 130/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Remscheid
  • Datum: 03.02.2025
  • Aktenzeichen: 7 C 130/24
  • Verfahrensart: Nicht angegeben
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Betriebskostenabrechnung, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Fordert von der Beklagten die Rückzahlung eines Betrages aus der Betriebskostenabrechnung. Argumentiert mit fehlender Belegeinsicht und Einwendungen gegen die Abrechnung.
  • Beklagte: Vermieterin, die den Anspruch der Klägerin zurückweist. Argumentiert mit formell ordnungsgemäßer Abrechnung, rechtzeitig gewährter Belegeinsicht und Verspätung der Einwendungen gegen die Abrechnung.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin forderte die Rückzahlung eines Nachzahlungsbetrages aus der Betriebskostenabrechnung 2022. Sie argumentierte, dass ihr keine ausreichende Belegeinsicht gewährt wurde und erhob Einwendungen gegen die Abrechnung. Die Beklagte wies die Forderung zurück und argumentierte mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung und gewährter Belegeinsicht.
  • Kern des Rechtsstreits: Hat die Klägerin einen Anspruch auf Rückzahlung des Nachzahlungsbetrages aufgrund fehlender Belegeinsicht oder Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Rückzahlung, da die Betriebskostenabrechnung formell wirksam war und ein Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender Belegeinsicht nicht geltend gemacht wurde, bevor die Zahlung erfolgte. Die Belegeinsicht wurde gewährt. Einwendungen gegen die Abrechnung wurden verspätet erhoben. Es wurde kein explizites Verlangen der Klägerin nach Einsicht in die Zahlungsbelege festgestellt.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Belegeinsicht und Zahlungsverweigerung bei Betriebskostenabrechnungen: Ein Urteil des AG Remscheid stärkt Vermieterrechte

Mieterin prüft Betriebskostenabrechnung am Laptop und tätigt eine Online-Überweisung in ihrer Wohnung.
Belegeinsichtsrecht und Vermieterrechte bei Betriebskosten | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Amtsgericht Remscheid hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 7 C 130/24) die Rechte von Vermietern im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen und dem Belegeinsichtsrecht der Mieter gestärkt. Im Kern der Entscheidung steht die Frage, inwieweit Mieter Zahlungen auf Betriebskostenabrechnungen verweigern dürfen, wenn sie Belege einfordern. Das Gericht machte deutlich, dass ein pauschales Zurückbehaltungsrecht nicht existiert und präzisierte die Anforderungen an Mieter, die Einsicht in Zahlungsbelege wünschen.

Der Fall: Mieterin fordert Betriebskosten zurück – Belegeinsicht erst nach Zahlung

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 beglichen. Erst danach, über einen Mieterverein, forderte sie Belegeinsicht. Als sie diese erhielt, jedoch nicht alle gewünschten Dokumente, insbesondere Zahlungsbelege, beanstandete, forderte sie den bereits gezahlten Betrag zurück. Sie argumentierte, dass sie aufgrund der fehlenden vollständigen Belegeinsicht nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre.

Klageabweisung: Gericht sieht keinen Anspruch auf Rückzahlung

Das Amtsgericht Remscheid wies die Klage der Mieterin jedoch ab. Die Richter entschieden, dass der Mieterin kein Anspruch auf Rückzahlung des bereits geleisteten Betrages zusteht. Die Begründung des Gerichts ist vielschichtig und beleuchtet wichtige Aspekte des Mietrechts im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen. Zentraler Punkt ist das Timing des Belegeinsichtsrechts und dessen Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung des Mieters.

Formell wirksame Betriebskostenabrechnung als Grundlage der Fälligkeit

Das Gericht stellte zunächst fest, dass die Betriebskostenabrechnung der Vermieterin formell wirksam war. Dies ist ein entscheidender Punkt, denn eine formell ordnungsgemäße Abrechnung führt grundsätzlich zur Fälligkeit des sich daraus ergebenden Nachzahlungsbetrages. Laut § 271 Abs. 1 BGB wird eine Forderung mit der ordnungsgemäßen Abrechnung fällig. Das Gericht berief sich hierbei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17), welches diese Rechtsauffassung bestätigt.

Zurückbehaltungsrecht entsteht erst durch Geltendmachung des Belegeinsichtsrechts

Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters, also das Recht, die Zahlung bis zur Vorlage der Belege zu verweigern, entsteht laut Gericht erst, wenn der Mieter sein Belegeinsichtsrecht geltend macht. Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin jedoch erst nach der Zahlung die Belegeinsicht gefordert. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits geleistet, ohne sich zuvor auf ein Zurückbehaltungsrecht zu berufen. Damit konnte sie dieses Recht nachträglich nicht mehr geltend machen, um die Zahlung rückgängig zu machen.

Keine endgültige Verweigerung der Belegeinsicht durch Vermieterin

Das Gericht betonte weiterhin, dass eine Klageabweisung des Vermieters auf Zahlung der Betriebskosten nur dann in Betracht kommt, wenn die Belegeinsicht endgültig verweigert wird. Dies war im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. Die Vermieterin hatte nach der Belegforderung durch den Mieterverein Belege übersandt. Das Gericht ging davon aus, dass die Belegeinsicht tatsächlich gewährt wurde, da die Mieterin nicht konkret genug darlegen konnte, welche Belege nach der Zusendung noch fehlten.

Spezifisches Verlangen nach Zahlungsbelegen erforderlich

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urteils betrifft die Zahlungsbelege. Das Gericht stellte klar, dass sich das Belegeinsichtsrecht grundsätzlich auch auf Zahlungsbelege erstrecken kann. Dies entspricht der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 09.12.2020 – VIII ZR 118/19). Allerdings betonte das Amtsgericht Remscheid, dass der Mieter die Einsichtnahme in die Zahlungsbelege auch tatsächlich verlangen muss. Ein allgemeines Verlangen nach „Belegeinsicht“ reicht hierfür nicht aus.

Allgemeine Belegeinsichtsanfrage umfasst nicht automatisch Zahlungsbelege

Im konkreten Fall hatte der Mieterverein im Schreiben lediglich von „Belegeinsicht“ gesprochen. Das Gericht interpretierte dies nach allgemeinem Sprachgebrauch so, dass sich das Verlangen auf die Belege für die umgelegten Kosten bezog, nicht aber explizit auf die Zahlungs- bzw. Gutschriftbelege. Da die Mieterin nicht ausdrücklich die Einsicht in Zahlungsbelege gefordert hatte, konnte sie sich im Nachhinein nicht darauf berufen, diese seien ihr vorenthalten worden und berechtigten zur Rückforderung der Zahlung.

Verspätete Einwendungen gegen die Abrechnung unzulässig

Zusätzlich wies das Gericht darauf hin, dass die Mieterin mit ihren Einwendungen gegen die Art und Weise der Kostenumlage (Gartenpflege nach Parteien statt Personen, Kosten für Rauchmelder) verspätet war. Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung geltend gemacht werden. Diese Frist hatte die Mieterin versäumt. Auch wenn das Gericht anmerkte, dass die Umlagefähigkeit der Rauchmeldermiete grundsätzlich fraglich sei, spielte dies aufgrund der Verspätung der Einwendungen keine entscheidende Rolle mehr.

Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit

Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin, also der Mieterin, auferlegt (§ 91 ZPO). Das Urteil ist zudem vorläufig vollstreckbar (§§ 708 Nr. 11, 713 ZPO). Der Streitwert wurde auf 337,87 EUR festgesetzt, entsprechend dem geforderten Rückzahlungsbetrag.

Bedeutung des Urteils für Mieter und Vermieter

Konsequenzen für Mieter

Für Mieter ist dieses Urteil ein wichtiger Hinweis, ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen genau zu kennen. Es zeigt deutlich, dass Belegeinsicht vor Zahlung gefordert werden sollte, wenn Zweifel an der Abrechnung bestehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur dann wirksam ausgeübt werden, wenn die Belegeinsicht vor der Zahlung geltend gemacht wird. Zudem müssen Mieter, die auch Einsicht in Zahlungsbelege wünschen, dies explizit und unmissverständlich formulieren. Eine allgemeine Anfrage nach Belegeinsicht reicht hierfür nicht aus. Weiterhin ist es entscheidend, die Einwendungsfrist von einem Jahr nach Zugang der Abrechnung zu beachten, um Beanstandungen gegen die Abrechnung geltend machen zu können.

Konsequenzen für Vermieter

Vermieter werden durch dieses Urteil in ihrer Position gestärkt. Es unterstreicht die Bedeutung einer formell korrekten Betriebskostenabrechnung. Solange diese vorliegt, ist der Nachzahlungsbetrag grundsätzlich fällig. Vermieter sind gut beraten, zügig und umfassend auf Belegforderungen der Mieter zu reagieren, um Auseinandersetzungen zu vermeiden. Auch wenn das Urteil die Notwendigkeit der expliziten Anforderung von Zahlungsbelegen durch den Mieter hervorhebt, kann es im Sinne eines guten Verhältnisses zwischen Mietern und Vermietern sinnvoll sein, auch Zahlungsbelege unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, um Transparenz zu gewährleisten und mögliche Zweifel an der Abrechnung von vornherein auszuräumen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass Mieter ihr Recht auf Belegeinsicht explizit und rechtzeitig ausüben müssen, bevor sie eine Betriebskostennachzahlung leisten, um ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen zu können. Zahlungsbelege müssen bei der Belegeinsicht ausdrücklich angefordert werden, da sie nicht automatisch unter den Begriff „Belegeinsicht“ fallen. Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen innerhalb der Jahresfrist erhoben werden, um nicht mit ihnen ausgeschlossen zu sein.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Mieter bei Betriebskostenabrechnungen

Die Betriebskostenabrechnung ist oft ein Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um Fehler in der Abrechnung zu erkennen und rechtzeitig zu handeln. Dieses Wissen hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Frist zur Zahlung einhalten, aber unter Vorbehalt zahlen

Zahlen Sie die geforderte Nachzahlung fristgerecht, auch wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung haben. Zahlen Sie jedoch stets „unter Vorbehalt“. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre Einwendungen später geltend zu machen, ohne in Zahlungsverzug zu geraten und eventuell eine Kündigung zu riskieren.

Beispiel: Formulieren Sie auf dem Überweisungsträger oder in einem separaten Schreiben an den Vermieter: „Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung“.

⚠️ ACHTUNG: Zahlen Sie ohne Vorbehalt, kann dies als Anerkennung der Abrechnung gewertet werden, wodurch Ihre Einwendungen möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Tipp 2: Belegeinsicht fordern

Fordern Sie nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung unverzüglich Einsicht in die Originalbelege. Dies ist Ihr Recht. Dokumentieren Sie Ihre Anfrage (z.B. per E-Mail oder Einschreiben).

⚠️ ACHTUNG: Verpassen Sie nicht die Frist, um Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben. Diese beginnt mit dem Zugang der Abrechnung und beträgt in der Regel 12 Monate.


Tipp 3: Einwendungen rechtzeitig erheben

Prüfen Sie die Abrechnung und die Belege sorgfältig. Erheben Sie bei Fehlern oder Unklarheiten innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich Einwendungen gegen die Abrechnung. Nennen Sie die konkreten Positionen, die Sie beanstanden, und begründen Sie Ihre Einwendungen.

⚠️ ACHTUNG: Pauschale Einwendungen ohne konkrete Begründung sind in der Regel unwirksam.


Tipp 4: Dokumentation ist alles

Führen Sie ein Protokoll über alle Korrespondenzen und Gespräche mit dem Vermieter bezüglich der Betriebskostenabrechnung. Bewahren Sie alle Dokumente (Abrechnungen, Belege, Schreiben) sorgfältig auf.


Checkliste: Betriebskostenabrechnung prüfen

  • Wurde die Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist (12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) zugestellt?
  • Sind alle umlagefähigen Betriebskostenarten im Mietvertrag vereinbart?
  • Entsprechen die angesetzten Kosten den Belegen und sind sie nachvollziehbar?
  • Wurde der Verteilerschlüssel korrekt angewendet?

Benötigen Sie Hilfe?

Ihre Rechte bei Betriebskostenabrechnungen im Blick behalten

Gerade wenn es um die transparente Einsicht in Belege und die genaue Bestimmung der Fälligkeit von Zahlungen geht, steht die Frage nach dem richtigen Vorgehen im Raum. Unklare Fristen und die Notwendigkeit einer präzisen Forderungsdefinition können zu Unsicherheiten führen, wenn es darum geht, ob und in welchem Moment das Belegeinsichtsrecht wirksam geltend gemacht wird.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation sorgfältig zu analysieren und die unterschiedlichen rechtlichen Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen, sachgerecht zu bewerten. Dabei legen wir Wert auf eine präzise und verständliche Beratung, die Ihnen hilft, Ihre Rechte zu sichern und mögliche Handlungsspielräume zu erkennen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung und warum ist sie wichtig?

Die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung bezieht sich darauf, ob die Abrechnung so gestaltet ist, dass ein durchschnittlicher Mieter ohne spezielle betriebswirtschaftliche oder juristische Kenntnisse in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen. Dies bedeutet, dass die Abrechnung übersichtlich und leicht verständlich sein muss.

Wichtige Anforderungen für eine formell wirksame Abrechnung sind:

  • Angabe des Abrechnungszeitraums: Dieser muss klar und eindeutig angegeben sein, damit der Mieter erkennen kann, für welchen Zeitraum die Abrechnung gilt.
  • Zusammenstellung der Gesamtkosten: Alle relevanten Kosten müssen klar aufgelistet sein.
  • Angabe und Erläuterung der Verteilerschlüssel: Der Mieter muss verstehen, wie die Kosten verteilt werden.
  • Berechnung des Anteils des Mieters: Der Mieter muss sehen, wie viel er zu zahlen hat.
  • Abzug der geleisteten Vorauszahlungen: Es muss klar sein, wie viel der Mieter bereits bezahlt hat.

Die formelle Wirksamkeit ist wichtig, weil formelle Fehler die gesamte Abrechnung ungültig machen können. Das bedeutet, dass der Vermieter keine Nachzahlung verlangen kann, wenn die Abrechnung formell unwirksam ist. Daher ist es entscheidend, dass Vermieter ihre Abrechnungen sorgfältig erstellen, um Streitigkeiten zu vermeiden.


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Wann genau entsteht mein Recht auf Belegeinsicht und wie muss ich es geltend machen?

Das Recht auf Belegeinsicht entsteht grundsätzlich, sobald Sie als Mieter eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Dieses Recht ist nicht von einem besonderen Interesse oder Verdacht abhängig. Sie müssen den Vermieter aktiv auffordern, Ihnen die Belege zur Einsicht vorzulegen.

Wie muss ich das Recht geltend machen?

Um Ihr Recht auf Belegeinsicht auszuüben, sollten Sie den Vermieter schriftlich auffordern, Ihnen die Originalbelege vorzulegen. Dies kann per Brief oder E-Mail erfolgen. Es ist ratsam, den Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu stellen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen rechtzeitig erhalten.

Wann sollte ich die Belegeinsicht beantragen?

Sie sollten die Belegeinsicht vor einer eventuellen Zahlung beantragen, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt ist. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung haben, können Sie auch nach Zahlung noch die Belegeinsicht verlangen, solange dies innerhalb der Widerspruchsfrist von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung erfolgt.

Was bedeutet das für mich?

Wenn der Vermieter die Belegeinsicht verwehrt oder unvollständige Belege vorlegt, können Sie Betriebskostenvorauszahlungen einbehalten, bis die Belegeinsicht gewährt wird. Nach erfolgter Einsichtnahme müssen Sie die einbehaltenen Beträge jedoch nachzahlen, sofern die Abrechnung korrekt ist.


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Was ist ein Zurückbehaltungsrecht bei Betriebskostenabrechnungen und unter welchen Voraussetzungen kann ich es ausüben?

Das Zurückbehaltungsrecht ist ein wichtiges Werkzeug für Mieter, um ihre Rechte bei Betriebskostenabrechnungen durchzusetzen. Es ermöglicht es Mietern, Zahlungen an den Vermieter zurückzuhalten, wenn dieser bestimmte Pflichten nicht erfüllt hat. Dieses Recht basiert auf § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Voraussetzungen für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts

  1. Formell fehlerhafte oder fehlende Abrechnung: Wenn der Vermieter keine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erstellt, kann der Mieter Zahlungen zurückbehalten. Eine ordnungsgemäße Abrechnung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
    • Adressat der Abrechnung
    • Abrechnungsobjekt
    • Abrechnungszeitraum
    • Zusammenstellung der Gesamtkosten
    • Umlageschlüssel und Berechnung des Mieteranteils.
  2. Materielle Fehler in der Abrechnung: Wenn die Abrechnung inhaltlich falsch ist, z.B. durch Rechenfehler oder falsche Wohnungsgröße, kann der Mieter ebenfalls Zahlungen zurückbehalten.
  3. Verweigerung der Belegeinsicht: Wenn der Vermieter dem Mieter die Einsichtnahme in die zur Prüfung der Abrechnung notwendigen Belege verweigert, kann der Mieter Zahlungen zurückbehalten. Dazu gehören Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise.

Höhe der zurückbehaltenen Zahlungen

Das Zurückbehaltungsrecht beschränkt sich nicht nur auf Nachforderungen, sondern umfasst auch laufende Vorauszahlungen. Die Höhe der zurückbehaltenen Zahlungen sollte angemessen sein und darf nicht unverhältnismäßig hoch sein. In der Praxis wird oft empfohlen, sich auf einen Betrag zu beschränken, der als ungerechtfertigt angesehen wird, z.B. zwei bis drei Monatsvorauszahlungen.

Wichtige Hinweise

  • Fristen: Der Mieter muss Einwendungen gegen materielle Fehler in der Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung erheben.
  • Rechtliche Grundlagen: Das Zurückbehaltungsrecht basiert auf § 273 BGB und wird durch verschiedene BGH-Urteile unterstützt.

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Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Betriebskostenabrechnung bezahle, bevor ich Belege eingesehen habe?

Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung bezahlen, bevor Sie die Belege eingesehen haben, kann dies keine direkten rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf das Anerkennen der Abrechnung haben. Vorbehaltlose Zahlungen gelten nicht als Anerkennung der Richtigkeit der Abrechnung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Dennoch ist es wichtig, innerhalb der Einwendungsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einzulegen, wenn Sie Fehler oder Unstimmigkeiten vermuten.

Rückforderung von zu viel gezahlten Betriebskosten ist möglich, solange die Frist nicht abgelaufen ist und Sie rechtzeitig widersprochen haben. Es ist ratsam, vor einer Zahlung die Belege zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt ist. Wenn Sie bereits bezahlt haben und ein Guthaben festgestellt wird, können Sie dieses vom Vermieter zurückfordern.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte dokumentieren und den Zugang Ihrer Schreiben nachweisen können, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.


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Welche Rechte habe ich, wenn mir der Vermieter die Belegeinsicht verweigert oder nur unvollständige Belege vorlegt?

Wenn Ihnen der Vermieter die Belegeinsicht verweigert oder nur unvollständige Belege vorlegt, haben Sie als Mieter mehrere Rechte und Möglichkeiten, um Ihre Interessen durchzusetzen:

Recht auf Belegeinsicht: Sie haben das Recht, die Originalbelege der Betriebskostenabrechnung einzusehen, um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 259 BGB) verankert.

Zurückbehaltungsrecht: Verweigert der Vermieter die Einsichtnahme, können Sie die Zahlung von Nachforderungen oder sogar laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zurückhalten, bis die Einsicht gewährt wird. Dieses Recht wird durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt.

Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, die Belege vorzulegen. Setzen Sie dabei eine konkrete Frist, z. B. 14 Tage, und weisen Sie auf das gesetzliche Einsichtsrecht hin.

Rechtliche Schritte: Falls der Vermieter weiterhin blockiert, können Sie sich an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht wenden. In extremen Fällen bleibt die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung.

Beweislastverteilung: Fehlen Belege oder sind sie unvollständig, fällt dies zu Lasten des Vermieters. Er muss die Richtigkeit der Abrechnung beweisen.

Belegeinsicht am Ort der Mietwohnung: Der Vermieter muss die Belegeinsicht am Ort der Mietwohnung ermöglichen. Sie müssen sich nicht auf weit entfernte Orte begeben, um die Belege einzusehen.

Fotografieren von Belegen: Während der Einsichtnahme dürfen Sie die Belege fotografieren oder abschreiben, um sie später zu überprüfen.

Diese Rechte helfen Ihnen, die Korrektheit der Betriebskostenabrechnung zu überprüfen und mögliche Überzahlungen zu vermeiden.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Betriebskostennachzahlung

Eine Betriebskostennachzahlung stellt den durch die jährliche Abrechnung ermittelten Betrag dar, den ein Mieter zusätzlich zu bereits geleisteten Vorauszahlungen an den Vermieter zahlen muss. Sie entsteht, wenn die tatsächlich angefallenen Betriebskosten die vom Mieter geleisteten monatlichen Vorauszahlungen übersteigen. Gemäß § 556 BGB können Vermieter die Betriebskosten auf Mieter umlegen. Der Vermieter hat nach § 556 Abs. 3 BGB eine Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Beispiel: Familie Müller zahlt monatlich 150 Euro Betriebskostenvorauszahlung. Am Jahresende stellt sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten 2.000 Euro betrugen. Nach Abzug der geleisteten Vorauszahlungen (12 × 150 € = 1.800 €) ergibt sich eine Nachzahlung von 200 Euro.


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Belegeinsichtsrecht

Das Belegeinsichtsrecht bezeichnet den gesetzlich verankerten Anspruch des Mieters, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege einzusehen. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 259 BGB und ermöglicht dem Mieter, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen. Das Recht umfasst die Einsicht in Rechnungen, Verträge und andere relevante Unterlagen, die zur Erstellung der Abrechnung verwendet wurden. Wie das Urteil zeigt, müssen Mieter dieses Recht explizit und rechtzeitig ausüben und bei Bedarf konkret die Einsicht in Zahlungsbelege verlangen.

Beispiel: Ein Mieter erhält eine Betriebskostenabrechnung mit hohen Hausmeisterkosten. Er kann vom Vermieter verlangen, den Hausmeistervertrag sowie die entsprechenden Rechnungen einzusehen, um die Angemessenheit der Kosten zu prüfen.


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Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht ist ein rechtliches Instrument, das dem Mieter erlaubt, eine fällige Zahlung (wie eine Betriebskostennachzahlung) vorübergehend zurückzuhalten, bis der Vermieter eine Gegenleistung erbringt. Im Kontext von Betriebskostenabrechnungen kann es gemäß § 273 BGB ausgeübt werden, wenn der Vermieter die beantragte Belegeinsicht nicht gewährt. Wichtig ist, dass das Zurückbehaltungsrecht vor der Zahlung geltend gemacht werden muss, wie das Urteil verdeutlicht. Eine nachträgliche Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen ist auf dieser Grundlage nicht möglich.

Beispiel: Ein Mieter erhält eine Betriebskostennachforderung von 300 Euro. Er beantragt Belegeinsicht, die der Vermieter verweigert. In diesem Fall kann der Mieter die Zahlung der 300 Euro zurückhalten, bis ihm die Einsicht gewährt wird.


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Formell wirksame Betriebskostenabrechnung

Eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung erfüllt alle rechtlichen Formvoraussetzungen und ist damit grundsätzlich als gültig anzusehen, auch wenn inhaltliche Fehler vorliegen könnten. Nach der Rechtsprechung des BGH muss sie mindestens folgende Angaben enthalten: Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten je Betriebskostenart, angewandter Umlageschlüssel, Berechnung des Anteils des Mieters und Abzug der Vorauszahlungen. Die formelle Wirksamkeit ist Voraussetzung für die Fälligkeit einer Nachzahlung gemäß § 556 Abs. 3 BGB.

Beispiel: Eine Abrechnung, die alle Kostenpositionen klar auflistet, den Verteilerschlüssel (z.B. nach Wohnfläche) nennt und die Vorauszahlungen korrekt abzieht, ist formell wirksam – selbst wenn einzelne Positionen inhaltlich angreifbar sein sollten.


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Einwendungsfrist

Die Einwendungsfrist bezeichnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen ein Mieter Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung erheben kann. Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB beträgt diese Frist 12 Monate nach Zugang der Abrechnung. Einwendungen, die nach Ablauf dieser Frist erhoben werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen (Präklusionswirkung), es sei denn, der Mieter konnte die verspätete Geltendmachung nicht beeinflussen. Diese strikte Regelung dient der Rechtssicherheit und wurde im beschriebenen Urteil angewendet.

Beispiel: Eine Mieterin erhält am 15. März 2022 eine Betriebskostenabrechnung für 2021. Sie hat bis zum 15. März 2023 Zeit, Einwendungen gegen diese Abrechnung zu erheben. Danach kann sie Fehler in der Abrechnung nicht mehr geltend machen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 271 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Diese Vorschrift regelt die allgemeine Fälligkeit von Forderungen. Im Mietrecht bedeutet dies, dass eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung einen Nachzahlungsbetrag fällig macht, sobald sie dem Mieter zugeht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht betont, dass die Betriebskostenabrechnung formell wirksam war und somit der Nachzahlungsbetrag grundsätzlich fällig wurde, unabhängig davon, ob der Mieter bereits Belege eingesehen hatte.
  • § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB i.V.m. § 259 BGB (Belegeinsicht und Zurückbehaltungsrecht): Mieter haben das Recht, die Abrechnungsbelege einzusehen, um die Betriebskostenabrechnung zu überprüfen. Bis zur Gewährung der Belegeinsicht steht Mietern ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung zu, was bedeutet, dass sie die Zahlung verweigern dürfen, bis die Einsicht ermöglicht wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat den Nachzahlungsbetrag geleistet, bevor sie Belegeinsicht verlangte, wodurch ihr Zurückbehaltungsrecht nicht zum Tragen kam und die Rückforderung scheiterte.
  • Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2020 – VIII ZR 118/19 (Belegeinsicht in Zahlungsbelege): Dieses Urteil des BGH stellt klar, dass das Recht auf Belegeinsicht sich auch auf die Einsicht in Zahlungsbelege des Vermieters erstrecken kann, um die tatsächliche Entrichtung der abgerechneten Kosten zu überprüfen. Dies gilt aber nur, wenn der Mieter explizit die Einsicht in Zahlungsbelege verlangt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat im Rahmen ihres Belegeinsichtsgesuchs nicht ausdrücklich die Einsicht in Zahlungsbelege gefordert, weshalb das Gericht davon ausging, dass dieser Aspekt nicht relevant war und die Belegeinsicht als ausreichend gewährt angesehen wurde.
  • § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB (Einwendungsfrist): Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden (Einwendungsfrist). Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen des Mieters in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um offensichtliche Fehler. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Einwendungen der Klägerin gegen die Umlage der Gartenpflegekosten und die Rauchmelder-Miete wurden als verspätet zurückgewiesen, da sie erst nach Ablauf der Jahresfrist vorgebracht wurden.

Das vorliegende Urteil


Zahlungsbelege müssen explizit verlangt werden

AG Remscheid – Az.: 7 C 130/24


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