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Steuerliche Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind verfassungswidrig

Die steuerrechtlichen Regelungen zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers, die seit dem 01.01.2007 in Kraft sind, sind verfassungswidrig und dürfen nicht mehr angewandt werden (BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010, Az: 2 BvL 13/09). Laufende Verfahren sind auszusetzen. Der Gesetzgeber wurde durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, die steuerrechtlichen Regelungen rückwirkend zum 01.01.2007 neu zu fassen.

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