Die steuerrechtlichen Regelungen zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers, die seit dem 01.01.2007 in Kraft sind, sind verfassungswidrig und dürfen nicht mehr angewandt werden (BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010, Az: 2 BvL 13/09). Laufende Verfahren sind auszusetzen. Der Gesetzgeber wurde durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, die steuerrechtlichen Regelungen rückwirkend zum 01.01.2007 neu zu fassen.
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