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SEK stürmt Wohnung wegen fehlendem Namensschild

Stürmt ein SEK-Einsatzkommando eine Wohnung, weil die handelnden Beamten aufgrund eines fehlenden Namensschildes an der Haustür annehmen, es würde sich ein Gewaltverbrecher in der Wohnung aufhalten, so handeln die Beamten pflichtwidrig. Das „Stürmen“ einer Wohnung ist ein gravierender Eingriff, der für den Betroffenen schwere Folgen haben kann. Daher sind vor der Ausführung einer solchen Maßnahme gewissenhafte Ermittlungen notwendig. Nicht ausreichend ist es, sich allein von der fehlenden Beschriftung leiten zu lassen. Es ist nicht selten, dass Namensschilder an den Türen (die zum Beispiel wegen des Auszugs der Vormieter nicht mehr aktuell sind) nicht mit den Klingelschildern übereinstimmen (LG Wuppertal, Urteil vom 10.03.2011, Az: 16 O 151/07).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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