Auch bei Gewerberaummietverträgen kann der Mieter einen Nachmieter stellen, um selbst aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Dies ist selbst dann möglich, wenn der Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung enthält, wenn die gegenseitige Interessenabwägung dies nach Treu und Glauben für geboten erscheinen lässt (OLG Rostock, Urteil vom 14.01.2010, Az:3 U 50/09).
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