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Fehlalarm – Mieterhaftung für Feuerwehrschäden

Alarmiert ein Mieter die Feuerwehr wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall in einer Nachbarwohnung bestehen, haftet er nicht für Schäden, die durch die Feuerwehr (z.B. durch das Aufbrechen der Wohnungstüre) verursacht werden (LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011, Az: 49 S 106/10).

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