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Vandalismusschadensversicherung – umlagefähige Betriebskosten?

Die Kosten für eine Vandalismusschadenversicherung, die Kosten für eine Sachversicherung (z.B. Gebäudeversicherung) und die Kosten für einen Vollwartungsvertrag für einen Aufzug sind umlagefähige Betriebskosten (LG Braunschweig, Urteil vom 03.01.2006, Az: 6 S 273/05).

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