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Betriebskostenabrechnung – Mieter müssen Einwendungen jedes Jahr wiederholen

Mieter müssen ihre Einwendungen gegen Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnungen innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung erheben, selbst wenn sie die Einwendungen bereits zu früheren Abrechnungen erhoben haben (BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az.: VIII ZR 185/09). Versäumt der Mieter die Erhebung einer Einwendung, so kann er sich nicht darauf berufen, dass er bereits früher die gleichen Einwendungen erhoben hat.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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