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Maklerprovision – Zahlungspflicht durch HauskäuferMaklerprovision – Zahlungspflicht durch Hauskäufer Ein Immobilienkäufer muss eine Provision nur dann zahlen, wenn die Zahlung ausdrücklich vereinbart wurde. Weder eine AGB-Klausel noch der Hinweis in einem Immobilienexposé „Kaufpreis + Maklercourtage“ verpflichten den Immobilienkäufer zur Zahlung einer Maklerprovision (AG München, Urteil vom 27.10.2011, Az: 222 C 5991/11).
27.02.2012, 21:01 von RAKotz |
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