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Mieterkündigung wegen Hundekots im Gemeinschaftsgarten

Läßt ein Mieter seinen Hund im Gemeinschaftsgarten seine Geschäfte verrichten und stört er hierdurch den Hausfrieden in gravierender Weise, da die übrigen Mieter dieses Verhalten nicht tolerieren, so kann der Vermieter das Mietverhältnis nach vorheriger Abmahnung fristlos kündigen, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist (AG Steinfurt, Urteil vom 10.03.2009, AZ.: 4 C 171/08).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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