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Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen bei vorheriger Mietminderung

Mindert ein Mieter während der Vornahme von Modernisierungsmaßnahmen die Miete wegen Umbaulärms, so kann der Vermieter die Miete dieses Mieters nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen erhöhen, selbst wenn er die Miete der übrigen Mieter nicht erhöht (BGH, Urteil vom 14.10.2009, Az.:  VIII ZR 159/08). Der Vermieter verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da der Mieter nicht in den Genuß der Mietminderung und des Verzichts der Mieterhöhung nach § 558 BGB durch den Vermieter kommen kann.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Rechtsanwälte Kotz · Kreuztal

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