Wenn dem Vermieter als Hauseigentümer durch den Fortbestand des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile entstehen, ist er unter Umständen zur Kündigung des Wohnraummietvertrages berechtigt. Ein solcher Kündigungsgrund kann vorliegen, wenn das Mietobjekt unrentabel vermietet wurde und dies dazu führt, dass es nicht verkauft werden kann (BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az: VIII ZR 226/09).
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