Mietverträge über Wohnungen in alten Wohnblocks, welche in einem schlechten Bauzustand sind, können vom Vermieter gekündigt werden, um den Wohnblock abreißen zu lassen. Der Vermieter muss nach dem Abriß das Ziel haben, bedarfsgerechte Mietwohnungen zu errichten (sog. Verwertungskündigung bei Wohnraum – BGH, Urteil vom 09.02.2011, Az: VIII ZR 155/10).
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