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90 Katzen in 85m2-Mietwohnung sind unzulässig

In einer 85m2-Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus dürfen nicht 90 Katzen gehalten werden, da die Haltung von 90 Katzen auf nur 85m2 tierschutzwidrig ist (VG Hannover, Beschluss vom 19.11.2012, Az:11 B 4036/12). Die zuständige Behörde darf in diesen Fällen eingreifen und die Tiere notfalls sogar – ohne Einwilligung der Eigentümer – verkaufen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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