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Vermieter kann einem gewerblichen Mieter nicht den Verkauf von Silvester-Feuerwerk verbieten

Ein gewerblicher Vermieter darf seinem Mieter, einem Spielwarengeschäft, nicht den Verkauf von Silvester-Feuerwerk verbieten, da Feuerwerk als Spielzeug anzusehen ist (LG Magdeburg, Urteil vom 01.10.2010, Az: 10 O 551/10).

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