Ist zwischen den Mietvertragsparteien kein Rückgabeort vereinbart, hat die Rückgabe eines Kautionssparbuchs am Ort der Mietwohnung zu erfolgen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine kostenfreie Übersendung des Sparbuches (AG Freiburg/Breisgau, Urteil vom 07.12.2007, Az.: 7 C 2246/07).
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