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Fristen im Mietrecht – Wohnraummiete:

Ansprüche Vermieter: Frist:
Kündigungsfrist für Vermieter Mietdauer bis 5 Jahre zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monat
Schadensersatzanspruch für Beschädigungen und unterlassene Schönheitsreparaturen 6 Monate – § 548 BGB
Vermieteranspruch auf

Nebenkostennachzahlung

3 Jahre – § 195 BGB
Ansprüche Mieter: Frist:
Kündigungsfrist für Mieter Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit

bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats

zum Ablauf des übernächsten Monat

Ersatzanspruch wegen Investitionen 6 Monate – 548 BGB
Anspruch auf Rückzahlung von Überzahlungen 3 Jahre – § 195 BGB
Anspruch auf Rückzahlung bei

Mietwucher

3 Jahre –

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Mietrecht & WEG-Recht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Vom Mietvertrag über Mietminderung bis hin zur Mietvertragskündigung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile aus dem Mietrecht

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D-57223 Kreuztal – Buschhütten
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Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

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SA & außerhalb der Bürozeiten:
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