Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Leistungen im Bereich des Mietrechts interessieren. Unsere Kanzlei ist neben zahlreichen weiteren Rechtsgebieten seit Jahren erfolgreich im Bereich des Mietrechts tätig. Dabei treten hauptsächlich Probleme im Bereich der Miete von Räumlichkeiten auf. Das Mietrecht umfasst sowohl die An- und Vermietung von Wohnraum als auch die Geschäftsraummiete. Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter bundesweit aus dem gewerblichen und privaten Mietrecht.
Unfaire und nichtige Mietklauseln von Anfang an vermeiden

Mieterhöhung erhalten? Lassen Sie sich nicht alle gefallen
Ein weiterer Streitpunkt im Rahmen von Mietverhältnissen stellt die Mieterhöhung dar. Hier ist zu beachten, dass der Vermieter von Wohnraum die Miete nicht nach Gutdünken erhöhen darf. Die Erhöhung des Mietzinses unterliegt einer klaren gesetzlichen Regelung. So besteht für den Mieter in bestimmten beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht und die Kappungsgrenze ist ebenfalls zu beachten. Für den juristischen Laien ist das Auffinden der richtigen Gesetze allerdings äußerst schwierig und das Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen ohne einschlägige Vorkenntnisse kaum zu bewältigen. Gerne prüfen wir für Sie, ob die vom Vermieter geforderte Mieterhöhung wirksam ist. Eine gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen durch unsere Kanzlei ist ebenfalls möglich. Natürlich beraten und vertreten wir auch Vermieter, deren Mieter eine ordnungsgemäße Mieterhöhung verweigern. In diesem Fall muss der Vermieter auf Zustimmung des Mieters klagen.
Minderung der Miete: Wir wissen auf was es ankommt
Bei Mängeln an der Mietsache wird die Miete automatisch, also kraft Gesetzes, gemindert. Der Mieter muss die Minderung demnach weder beantragen noch genehmigen lassen, sondern einfach die Mietzahlung kürzen. Eine Minderung wegen eines Mangels kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, der Mieter den Mangel vor Vertragsunterzeichnung nicht kannte und er den Mangel auch nicht schuldhaft verursacht hat. Da der Mieter in einem solchen Fall die Miete ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter kürzen kann, entsteht oftmals Streit über die Höhe der Minderung. Liegt die Höhe der Minderung über dem rechtlichen zulässigen Abzug, können dem Mieter Kostennachteile entstehen. Eine willkürliche Zurückbehaltung der Miete birgt also trotz der gesetzlichen Regelung Gefahren für den Mieter. Aus diesem Grund sollte vor einer Minderung anwaltlicher Rat eingeholt werden. Wir stehen Ihnen in einem solchen Fall beratend zur Seite.
Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Mit uns nicht!
Die Nebenkostenabrechnung ist ebenfalls oftmals Grund für eine Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter. Die Umlage der Nebenkosten auf den Mieter stellt grundsätzlich eine wirksame Vereinbarung dar und ist auch die Regel. An eine solche Vereinbarung werden allerdings bestimmte Voraussetzungen für ihre Gültigkeit geknüpft. Die Betriebskostenabrechnung muss zum Beispiel hinreichend bestimmt sein, zudem ist sie an Fristen gebunden. In der Praxis sind aufgrund dieser Voraussetzungen viele Nebenkostenabrechnungen unwirksam, was schon durch falsche Ablesungen oder unzulässige Nachberechnungen begründet sein kann. Bei Problemen mit Ihrer Betriebskostenabrechnung beraten wir Sie mit all unserer Erfahrung. Falls es einen Grund für die Unwirksamkeit ihrer Nebenkosten geben sollte, werden wir ihn finden.
Kündigung des Mietverhältnisses – Wir beraten Sie gerne!

Nehmen Sie gerne per E-Mail Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie auch online.
Unsere Hilfe im Mietrecht & WEG-Recht
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Vom Mietvertrag über Mietminderung bis hin zur Mietvertragskündigung.
