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Wäschetrocknen in Mietwohnung per Hausordnung untersagt

Eine Klausel in der Hausordnung, die ein Trocknen der Wäsche in der Wohnung generell untersagt ist unwirksam (LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2008, Az.: 21 T 38/08). Der Mieter muss jedoch dafür Sorge tragen, dass durch das Wäschetrocknen keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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