Farbwahlklausel
Eine Mietvertragsklausel, die dem Mieter vorgibt, dass die Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist unwirksam, so der BGH. Der streitgegenständliche Mietvertrag enthielt folgende Formularklausel: "Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen." [...]