Flur: Eingangsbereich muss grundsätzlich freigehalten werden
Das Abstellen von Gegenständen oder Kleidungsstücken, z.B. Schuhe, ist in den Fluren von Miethäusern entgegen der landläufigen Meinung grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um verschmutzte Schuhe oder sonstigen Unrat, etwa Müllsäcke, handelt, die den Gesamteindruck [...]