Das Amtsgericht Köln vertritt die Meinung, dass einem Mieter nach einem tätlichen Übergriff auf einen oder mehrere Mitmieter fristlos gekündigt werden darf. Im vorliegenden Fall wurde eine Mieterin von einer Mitmieterin durch einen Faustschlag im Gesicht und am Arm verletzt. Daraufhin schickte der Vermieter der Täterin und deren Ehemann eine Räumungsklage, die vom Amtsrichter zugelassen wurde. Die Mieterin habe ein sehr hohes Aggressionspotenzial, da es für den Übergriff auf die Geschädigte offensichtlich keinen Grund gab. Daher seien weitere Übergriffe dieser Art nicht auszuschließen, so der Richter (Amtsgericht Köln, 209 C 242/99).
Mietrecht Siegen
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