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Mietvertragskündigung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann sich als Wohnraumvermieter für ein berechtigtes Interesse an einer Mietvertragskündigung auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr „nahestehende“ juristische Person stützen, wenn diese öffentliche Aufgaben für sie erfüllt (BGH, Urteil vom 09.05.2012, Az: VIII ZR 238/11).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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