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Gas-Versorgungsunternehmen – Schätzung des Abnehmerverbrauchs

Ein Gas-Versorgungsunternehmen darf den Verbrauch eines Gas-Abnehmers erst dann schätzen, wenn 2 angekündigte Ableseversuche (Ankündigung der Ablesung muss mindestens 1 Woche vor dem Ablesetermin erfolgt sein) und die Androhung einer Gas-Verbrauchsschätzung erfolglos geblieben sind und der Abnehmer eine Ablesung des Gas-Verbrauchs nicht ermöglicht hat (AG Meldorf, Beschluss vom 21.10.2011, Az.: 81 C 1105/11).

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