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Eigentumswohnung – Vermietung an Feriengäste zulässig?

Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer untereinander nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung. Die übrigen Wohnungseigentümer können dies nicht ohne weiteres (z.B. durch einen Beschluss) unterbinden. Wollen die Wohnungseigentümer eine Nutzung einer Eigentumswohnung für Feriengäste oder kurzfristige Vermietungen untersagen, so müssen sie dies in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung ausschließen oder von einer Genehmigung ihrerseits abhängig machen (BGH, Urteil vom 15.01.2010, Az.: V ZR 72/09).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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