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SucheErgebnisse:Zahlt ein gewerblicher Mieter die Miete wegen Mietmängeln unter Vorbehalt, so kann er auch später noch unter Vorbehalt gezahlte Mietzahlungen aufgrund von Mietminderungsansprüchen zurückfordern (LG Coburg, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 23 O 416/08). Der Vermieter kann die Verwaltungskosten des Mietobjektes auf den gewerblichen Mieter im Rahmen des Ortsüblichen und Notwendigen umlegen. Wenn sich die Kosten im Rahmen des Ortsüblichen halten können sie von dem gewerblichen Mieter wenigstens im Groben abgeschätzt werden(BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az: XII ZR 112/09). |
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