VermietertestNeue Artikel
Blog-News
Wer ist online?
|
SucheErgebnisse:Wird in einer zu Wohnzwecken angemieteten Wohnung ein Gewerbe ausgeübt, kann der Vermieter das bestehende Mietverhältnis unter Umständen kündigen (BGH, Urteil vom 14.07.2009 - VIII ZR 165/08). Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist auf jeden Fall berechtigt, wenn der Mieter in der angemieteten Wohnung auch noch Mitarbeiter beschäftigt. |
NavigationSuchenForum - Top
Bookmarks/FacebookWetter |