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SucheErgebnisse:Eine Wohnungseigentümerversammlung kann nicht per Mehrheitsbeschluss einer Wohnungseigentümerin untersagen, bestimmte Personen als Besuch zu empfangen und/oder diesen Personen (wirksam) Hausverbot erteilen. BVerfG, Beschluss vom 06.10.2009, Az.: 2 BvR 693/09). Nach § 46 1 S. 2 WEG muss eine Klage gegen einen WEG-Beschluss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erhoben und innerhalb von 2 Monaten nach Beschlussfassung begründet werden. Diese gesetzlichen Fristen können auch durch ein Gericht nicht verlängert werden (BGH, Urteil vom 02.10.2009, Az.: V ZR 235/08). Wird ein Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Baumaßnahmen sofort umgesetzt, so muss derjenige Wohnungseigentümer der den Beschluss wirksam anfechtet, trotzdem die anteiligen Kosten der Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme tragen (BGH, Urteil vom 13.05.2011, Az: V ZR 202/10). |
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