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SucheErgebnisse:Macht ein Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch, so ist er selbst bei Nichtverwertung der Gegenstände nicht zur Herausgabe verpflichtet. Das Vermieterpfandrecht erlischt auch nicht, wenn der Vermieter die gepfändeten Gegenstände aus der Mietsache entfernt (vgl. OLG Stuttgart, Az.: 13 U 139/07, Urteil vom 10.04.2008). |
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