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SucheErgebnisse:Der Vermieter kann das Mietverhältnis mit dem Mieter wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht nur für seine Geschwister, sondern auch für deren Kinder rechtmäßig kündigen (BGH, Urteil vom 27.01.2010, Az.: VIII ZR 159/09). Sind in einem Haus 3 Wohnungen (Dachgeschoss, Erdgeschoss und Einliegerwohnung) vorhanden und nutzt der Vermieter eine dieser Wohnungen, liegen die Voraussetzungen des § 573a BGB für eine erleichterte Kündigung durch den Vermieter nicht vor (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az: VIII ZR 90/10). Nutzt der Vermieter die übrigen Räumlichkeiten später selber, führt dies nicht zu einer Reduzierung des ursprünglich vorhandenen Wohnraumes. |
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