VermietertestNeue Artikel
Blog-News
Wer ist online?
|
SucheErgebnisse:Ein Mieter einer Wohnung hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch darauf, dass die Stromversorgung innerhalb der Wohnung so stark ist, dass er ein größeres Haushaltsgerät (z.B. Waschmaschine) und mehrere kleinere Haushaltsgeräte (z.B. Staubsauger, Stereoanlage etc.) gleichzeitig einschalten kann (BGH, Urteil vom 10.02.2010, Az.: VIII ZR 343/08). Zahlt ein Mieter die anfallenden Rechnungen seines Stromversorgers nicht, so dass dieser den Stromzähler aus der Wohnung ausbaut, kann der Mieter keine Mietminderung gegenüber seinem Vermieter wegen fehlender Stromversorgung der Wohnung vornehmen. Der Mieter hat diesen Wohnungsmangel selbst verursacht, so dass er keine Mietminderungsansprüche gegenüber seinem Vermieter geltend machen kann (BGH, Urteil vom 15.12.2010, Az: VIII ZR 113/10). |
NavigationSuchenForum - Top
Bookmarks/FacebookWetter |