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SucheErgebnisse:Räumt der Vormieter die Mietwohnung nicht fristgerecht und kann der Nachmieter aus diesem Grunde nicht in diese einziehen, haftet der Vermieter dem Nachmieter auf Schadensersatz. Der Nachmieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz vom Vermieter für die ihm entstandenen Aufwendungen verlangen. Der Vermieter kann diese Schadensersatzansprüche sodann vom Vormieter erstattet verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 33 C 457/09). |
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