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SucheErgebnisse:Rechtsprechungsübersicht über die Urteile zur Wohnraummiete im Jahre 2009 Ein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Wasserrohre in einer/einem Mietwohnung/Mietshaus regelmäßig zu überprüfen. Erleidet ein Mieter durch ein undichtes Wasserrohr einen Schaden, so hat er gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ein undichtes Wasserrohr stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar (LG Duisburg, Urteil vom 18.05.2010, Az.: 13 S 58/10). |
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