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SucheErgebnisse:Ein Vermieter kann seine Genehmigung zur Anbringung einer Parabolantenne widerrufen, wenn z.B. eine Satellitengemeinschaftsanlage für das gesamte Mietshaus angeschafft wird und der Mieter auf dieser ausländische Sender in seiner Heimatsprache empfangen kann (LG Krefeld, Urteil vom 10.3.2010, Az: 2 S 68/09). Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass er auf dem Balkon der Mietwohnung eine Parabolantenne zum HDTV-Empfang anbringen darf (BGH, Beschluss vom 20.09.2010, Az: VIII ZR 275/09). Der Mieter hat jedoch dann einen Anspruch auf eine Parabolantenne, wenn er z.B. über den Breitbandkabelkanal keine Programme empfangen kann, die in seiner Heimatsprache sind. |
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