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Neuer Balkon: Mieterhöhung für die Modernisierung unzumutbarFührt eine geplante Modernisierungsmaßnahme letztlich zu einer unverhältnismäßigen Mieterhöhung, muss der Mieter die Baumaßnahme nicht dulden (AG Wiesbaden 93 C 4042/01-20).Der Balkonanbau sollte an der Rückfront des Mietshauses nach... Rechtsprechungsübersicht über die Urteile zur Wohnraummiete im Jahre 2009 Der Vermieter muss im Rahmen der Bewirtschaftung des Mietobjekts das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, d.h. die von den Mietern zu tragenden Nebenkosten müssen in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis liegen. Machen Mieter geltend, dass der Vermieter unwirtschaftlich handelt, tragen sie die Beweis- und Darlegungslast für ihre Behauptung (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az: VIII ZR 340/10). |
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