• Startseite
  • Informationen
  • Kommunikation
  • Downloads
  • Statistik
Willkommen, Gast!   de

Vermietertest

 Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

Neue Artikel

Ein Vermieter darf die Heizkosten gegenüber dem Mieter nur nach dem tatsächlichen Verbr...
Erheblicher Lärm aus der Nachbarschaft ist ebenfalls als ein Mietmangel zu bewerten, wo...
Grundsätzlich obliegt die Instandhaltung der Mietsache dem Vermieter als Eigentümer der...
Das Füttern von Vögeln ist in einem Mietshaus durch Mieter recht verbreitet. Mitmieter ...
Wird man durch Sonnenreflexionen eines Nachbargebäudes belästigt, so hat man unter Umst...
Sind Wohnung und Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine...
Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Grundstückerwerbers gegen den Mieter auf erneut...

Wer ist online?

Klappen

 QR Code Rechtsanwälte Kotz

 Onlinerechtsberatung

Suche

Tag
Module








Ergebnisse:

Mietvertragskündigung und Widerspruch gegen Weiternutzung

Ein Vermieter kann in einem Kündigungsschreiben bereits einer Mietverhältnissfortsetzung aufgrund fortgesetzter Nutzung der Mietsache durch den Mieter widersprechen (BGH, Beschluss vom 21.04.2010, Az.: VIII ZR 184/09). Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis nach § 545 BGB auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs und für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.


Mietvertragskündigung nach § 573a BGB und Einliegerwohnung

Sind in einem Haus 3 Wohnungen (Dachgeschoss, Erdgeschoss und Einliegerwohnung) vorhanden und nutzt der Vermieter eine dieser Wohnungen, liegen die Voraussetzungen des § 573a BGB für eine erleichterte Kündigung durch den Vermieter nicht vor (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az: VIII ZR 90/10).  Nutzt der Vermieter die übrigen Räumlichkeiten später selber, führt dies nicht zu einer Reduzierung des ursprünglich vorhandenen Wohnraumes.


Mietvertragskündigung bei Falschangaben zur Beschädigung der Mietwohnung

Wird die Mietsache beschädigt (im Fall „fiel“ der Heizkörper von der Wand) und tätigt der Mieter in diesem Zusammenhang gegenüber dem Vermieter Falschangaben hinsichtlich der Schadensentstehung, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen der „Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses“ fristlos kündigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2011, Az: 24 U 102/10).


 Onlinerechtsberatung

Rechtsanwälte Kotz Siegen

Suchen

Forum - Top

Ich habe im Februar 2011 ein Einschreiben an meinen Vermieter geschickt, das meine Wohn...
ich habe noch nichts vom Strudel gehört.Die Firma Te3chem muß beweisen das Sie soviel W...
Wo Wohnen Sie? Wieviel m2? Miete kalt ?
Ja klar müßen Sie die Steuer Bezahlen. Der Vermieter muß auf jedenfall eine neue Abrech...
Hallo, meine Mutter 88-jährig lebt seit 12 Jahren mittels Mietvertrages in einer besche...
Vorher kundig machen !!!!!!!!!
Hallo, bei der diesjährigen Heizungs- und Warmwasserabrechnung 2010/2011 (techem) ist m...
Meinem Mieter habe ich mit der rechtlichen 9 monatigen Kuendigungsfrist gekuendigt. Es ...
Guten Abend,meine Mitbewohnerin und ich wollten uns einen Hund anschaffen. Im Mietvertr...

Kontakt

Kontaktformular

Mietminderung

Klappen

Mietminderung 2010

RSS-Feed-Artikel You Tube Kanal Rechtsanwälte Kotz Facebook Rechtsanwälte Kotz Twitter Rechtsanwälte Kotz

Bookmarks/Facebook

Wetter

Mietrechtsfragen und Begriffe von A-Z erklärt:

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z