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SucheErgebnisse:Mieter die in eine Wohnung ziehen, die in der Nähe von Kinderspielplätzen liegen, müssen mit Lärmimmissionen rechen und können daher aus diesem Grunde nicht die Miete mindern (AG Frankfurt/Main, Urt. v. 13.3.2009 – 33 C 2368/08-50). Mindert ein Mieter während der Vornahme von Modernisierungsmaßnahmen die Miete wegen Umbaulärms, so kann der Vermieter die Miete dieses Mieters nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen erhöhen, selbst wenn er die Miete der übrigen Mieter nicht erhöht (BGH, Urteil vom 14.10.2009, Az.: VIII ZR 159/08). |
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